Der Staat lässt die Hypo fallen

FILE AUSTRIA ECONOMY HYPO ALPE-ADRIA
FILE AUSTRIA ECONOMY HYPO ALPE-ADRIA(c) APA/EPA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
  • Drucken

Bei der Bad Bank klafft ein riesiges Kapitalloch. Der Bund füllt es nicht mehr. Die FMA stoppt befristet die Bedienung der Schulden.

Wien. Die Bombe platzte am späten Sonntagnachmittag: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gab bekannt, dass sie selbst die Abwicklung der Bad Bank der Hypo Alpe Adria (Heta) übernimmt. Zugleich verhängte sie ein „Moratorium“ für die meisten Forderungen der Gläubiger: Ab sofort und bis 31. Mai 2016 bedient die Heta keine Schulden mehr, weder durch Tilgungen noch durch Zinsen. Obwohl auch die Aufsicht Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit bescheinigt, ist es jetzt kein Konkurs. Wäre die Heta in Konkurs gegangen, wären sofort alle Haftungen schlagend geworden, insbesondere des Landes Kärnten, sagte FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller im ORF-Radio. So wie es jetzt sei, blieben die Haftungen aufrecht. Ein Konkurs der Heta hätte, wie das Verkaufsvertragswerk besagt, zudem den Verkauf der Hypo-Balkanbanken an den US-Fonds Advent platzen lassen.

In dem Zusammenhang gebe es nur schlechte Lösungen, räumte Kumpfmüller ein. Unter den schwierigen Bedingungen sei die jetzige noch die am wenigsten schlechte. Die FMA begründet das verhängte einjährige Moratorium mit der Gläubigergleichbehandlung. Es hatte sich abgezeichnet, dass die Heta spätestens 2016 kein Geld mehr haben würde, Schulden zurückzuzahlen. Deshalb wurde die Tilgung schon für Fälligkeiten jetzt im März vorerst für ein Jahr ausgesetzt.

Unterdeckung bis zu 7,6 Mrd. Euro

Eine Aussendung der erst seit Herbst tätigen Abbaueinheit deckte die Hintergründe des dramatischen Schrittes auf: In der Heta klafft ein weit größeres Kapitalloch als bisher (offiziell) angenommen. Die „vermögensmäßige Unterdeckung“ beträgt zwischen vier Milliarden und 7,6 Mrd. Euro. Das ergab der nun abgeschlossene „Asset Review“ zweier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Damit stehen hinter einem Viertel bis fast der Hälfte aller früheren Hypo-Werte, die mit knapp 18 Mrd. Euro in den Büchern der Bad Bank gelandet sind, faule Kredite, die abgeschrieben werden müssen. Bisher hatten Finanzministerium und Heta-Management keine Zahlen für diese Altlasten genannt, aber schon deutlich niedrigere Schätzungen als „reinste Spekulation“ bezeichnet. Nun steht fest: Schon bald ist die Heta nicht mehr in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen. 68 Schuldtitel sind laut Reuters-Daten ausstehend. Schon am 6. März würde eine Anleihe mit einem Volumen von 470 Mio. Euro zur Rückzahlung anstehen.

Dazu wird es nun vorerst nicht kommen. Am Freitag erfuhr der Bund als Alleinaktionär von der drohenden Pleite – und beschloss, kein zusätzliches Eigenkapital mehr zuzuschießen. Schon bis jetzt musste der Steuerzahler mit 5,5 Mrd. Euro für die Hypo-Rettungsaktionen aufkommen. Der Regierung sitzt aber nicht nur der Wähler, sondern auch die EU-Kommission im Nacken: Brüssel hätte nur noch 2,2 Mrd. als möglichen Kapitalzuschuss erlaubt – viel zu wenig, um das nun klaffende Loch zu stopfen. Damit hätte die – vorerst noch liquide – Heta ab sofort keinen einzigen Cent mehr an ihre Gläubiger zahlen dürfen, weil sie sonst einzelne von ihnen bevorzugt hätte.
Um eine Insolvenz zu vermeiden, blieb nur noch eine Alternative: die Abwicklung durch die Regulierungsbehörde. Diese Möglichkeit besteht erst sei Anfang dieses Jahres, durch das seit 1. Jänner geltende „Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz“. Es setzt die Vorgaben einer EU-Richtlinie um. Das „Kernstück“ darin ist – auch aus Sicht des Finanzministeriums in Wien –, dass damit auch private Gläubiger zur Kasse gebeten werden können.

Alles deutet auf Schuldenschnitt hin

Dabei hat man in Brüssel aber nicht an Konstrukte wie die Heta gedacht. Denn als reine Abwicklungseinheit hat sie keine Banklizenz und ist damit de iure gar keine Bank. Erst im letzten Moment kam der Absatz, dass auch eine solche Bad Bank erfasst sein soll, ins österreichische Gesetz – offenbar in „weiser“ Voraussicht. Damit deutet nun alles auf einen (neuerlichen) Schuldenschnitt für die privaten Gläubiger hin. Für hohe heimische Bankenkreise ist das eine Horrorvorstellung. Schon im Vorjahr hatte Österreich Hypo-Investoren vor den Kopf gestoßen: Bestimmte Anleihegläubiger sollen ihr Geld nicht zurückbekommen, obwohl das Bundesland Kärnten dafür garantiert hatte. Das führte zu einer Rating-Rückstufung bei einigen anderen Instituten. Nun fürchtet man, dass durch die neuen Entwicklungen das Vertrauen in den heimischen Kapitalmarkt noch weiter verloren geht. Auf jeden Fall dürfte ein „Haircut“ eine Prozesslawine auslösen – auch gegen Kärnten (das Risiko übernimmt aber der Bund). Das Land garantiert noch für rund zehn Mrd. an offenen Forderungen, die nun ebenfalls „geschnitten“ werden könnten.

Noch schlimmer haben Republik und Regulator aber offenbar die Folgen einer plötzlichen Insolvenz eingeschätzt. Wo liegt der Unterschied? Bei der Abwicklung durch die Regulierungsbehörde ist der Ablauf geordneter. Statt eines Konkursrichters treffen die Finanzmarktexperten der FMA die Entscheidungen. Vor allem aber: Sobald ein Konkurs eröffnet ist, wären alle ausstehenden Anleihen sofort zur Tilgung fällig. Auch die entsprechenden Garantien würden in diesem Moment schlagend. Das wird bei der nun beschlossenen Abwicklung durch die Aufseher und dem „Moratorium“ für die Schulden vermieden.

Finanzbedarf der Hypo-Bad Bank
Finanzbedarf der Hypo-Bad Bank(c) APA

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.