Einfache Erben als Reformopfer

THEMENBILD: STEUERREFORM / ERBEN / GRUNDERWERBSSTEUER / EIGENTUM
THEMENBILD: STEUERREFORM / ERBEN / GRUNDERWERBSSTEUER / EIGENTUMAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die höhere Grunderwerbsteuer bei Erbschaften sollte der SPÖ einen Achtungserfolg bescheren. Aber treffen wird sie jene, die von der Reform profitieren sollten: Familien der Mittelschicht.

Wien. Den Abgeordneten steht einiges ins Hohe Haus: Bis zu 40 Gesetze müssen sie für die soeben beschlossene Steuerreform ändern. Viele Details liegen noch im Dunkeln. Aber wer sich vom gemeinsamen Auftritt von Kanzler Werner Faymann und ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner in der sonntäglichen ORF-„Pressestunde“ viel neues Licht erhoffte, wurde enttäuscht. Immerhin: Den Zorn der Hoteliers dämmte Mitterlehner mit einer konkreten Zusage ein. Die höhere Grunderwerbsteuer, die künftig beim Erben und Schenken innerhalb der Familie anfällt, dürfe die Tourismusbetriebe nicht treffen. Beträge sollen dafür gedeckelt, Schulden berücksichtigt werden. Den Tourismus habe man „weniger beachtet“, seine Mehrbelastung sei „nicht intendiert“ gewesen.

Dieser Rückzieher war wohl notwendig, weil die Regierung die Hoteliers schon durch die höhere Mehrwertsteuer auf Übernachtungen gegen sich aufgebracht hatte. Freilich: Ein Familienbetrieb, der seine Immobilie in einer GmbH hält, wurde beim „unentgeltlichen Erwerb“ zumindest bisher nur in speziellen Fällen zur Kasse gebeten. Generell geschützt sind Grund und Boden in den Stiftungen, die dank der ÖVP-Verhandler auch von anderen zusätzlichen Belastungen verschont bleiben. Anders sieht es für die Erben von Personengesellschaften und Einzelunternehmen aus, also typischerweise fürs kleinere Gewerbe. Für die betrieblichen Immobilien gilt dort zwar künftig eine Freigrenze. Diese ist aber mit 900.000 Euro nicht gerade großzügig bemessen – vor allem im städtischen Bereich liegen die Verkehrswerte, die künftig als Basis dienen, oft weit darüber.

Schulden bei Betrieben anzurechnen?

Auf eine offenkundige Lücke weist Steuerberater Gottfried Schellmann im Gespräch mit der „Presse“ hin: Bisher kann man Schulden auf den betrieblichen Grund nicht anrechnen. Was künftig Hoteliers gewährt werden soll, müsse flächendeckend für alle Betriebe gelten – schon weil Brüssel sonst eine spezielle Branchen-Beihilfe wittern dürfte.
Auf der sicheren Seite bleiben die Landwirte: Ihr Grund und Boden darf weiterhin auf Basis des – soeben neu festgelegten – Einheitswertes besteuert werden. Auch für den Käufer einer Immobilie – etwa einen Anleger in „Betongold“ – ändert sich nichts: Der Tarif bleibt gleich, der Verkehrswert ist hier schon bisher die Basis.

Wer ist von den Erhöhungen also überhaupt betroffen? Neben den Nachfolgern bei kleinen Firmen vor allem private Erben von Wohnungen und Einfamilienhäusern – und damit die Mittelschicht, zu deren Entlastung die Steuerreform ja eigentlich gedacht war. Das könnte vor allem der SPÖ noch Probleme bereiten. Sie war ja mit dem Ziel in die Verhandlungen gezogen, das Vermögen der „Reichen“ stärker zu besteuern. Übrig geblieben ist die Erhöhung bei der Grunderwerbssteuer. Sie gilt schon seit der Abschaffung der Erbschaftssteuer im Jahr 2008 als deren „kleiner Ersatz“ – und das war sie auch für die SPÖ-Verhandler. Dieser „kleine Ersatz“ trifft nun zwar nicht den wirklich „kleinen Mann“ – dafür sorgt die Freigrenze bis 400.000 Euro, ab der erst der volle Tarif von 3,5 Prozent zum Tragen kommt. Aber die höhere Steuer ist ein großes Thema für die Mittelschicht.

Die Hände reiben dürfen sich Steuerberater und Notare. Da die Steuerreform erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, ist bis dahin mit einem Boom an vorzeitigen Übertragungen an die Nachkommen zu rechnen. Die Vererber bedingen sich dabei meist ein Fruchtgenuss- oder lebenslanges Wohnrecht aus. Verkaufen können sie Haus und Grund damit freilich nicht mehr.

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