Preisexplosion bei Bauerngrund in OÖ: "Beide Augen zugedrückt"

(c) Fabry
  • Drucken

Finanzinvestoren kaufen Wald und Grund auf. Dadurch haben sich seit 2005 die Preise verdoppelt. Die Bauern sehen die Genehmigungsverfahren kritisch.

Weil Finanzinvestoren vermehrt Wälder, Felder und Wiesen kaufen, haben sich die Preise dafür verdoppelt. In Oberösterreich ist deshalb eine Diskussion um die Genehmigung derartiger Verkäufe im Gange, berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten". Ein Drittel der österreichischen Agrarflächen ist bereits in nicht bäuerlichem Besitz. Das treibt die Preise: Im oberösterreichischen Zentralraum kostete 2005 ein Quadratmeter landwirtschaftlicher Nutzgrund mit guter Bonität bis zu sieben Euro, derzeit sind es mitunter 15 Euro und mehr, rechnet die Zeitung vor.

Wer Agrarflächen erwerben will, muss diese laut Grundverkehrsgesetz ordnungsgemäß bewirtschaften können. Dazu braucht es eine landwirtschaftliche Fachausbildung oder Praxis-Kenntnisse. Seit 2006 genügt es, dass der Käufer eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung garantieren müsse, die auch eine Verpachtung ermöglicht.Vor allem in der Bauernschaft, wird aber Kritik laut, wonach bei Grundverkehrsgeschäften "beide Augen zugedrückt" würden - von Politik, Behörden, Interessenvertretungen. Einflussreiche Unternehmer und Investoren könnten es sich richten und dabei schöne Renditen erzielen.

Ediktalverfahren als Ausgleich

Laut Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer arbeiten die für die Genehmigung zuständigen Grundverkehrskommissionen aber gewissenhaft. Besetzt sind diese offiziell weisungsfreien Gremien mit Beamten, Fachleuten und Interessenvertretern. Josef Peterseil, der Geschäftsführer des Siedlungsfonds des Landes, der Landwirte und Kauf-Interessenten berät und neben den Grundverkehrsbehörden sicherstellen soll, dass Agrarland vorrangig Bauern zukommt, berichtet sogar: "Manche Private, die die Auflagen nicht eingehalten haben, wurden von der Behörde veranlasst, ihre Grundstücke wieder zu verkaufen".

Das Grundverkehrsgesetz sei nicht zahnlos, stellte Peterseil fest. Wie Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) betont er aber, dass man nicht alles verhindern könne und solle. "Wenn ein Privater schon Waldflächen besitzt, kann man ihm per Gesetz nicht verbieten, weiteren Wald zu kaufen", sagt Hiegelsberger. Bei Neueinsteigern müsse aber genau hingeschaut werden. Um doch Grenzen zu setzen, wurde das Ediktalverfahren eingeführt: Will ein Investor nicht selbst bewirtschaften, muss die Behörde den Grund vorher ausschreiben. Ist ein Bauer interessiert, bekommt dieser den Zuschlag.

>> Artikel in den "OÖN"

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.