Wieder Wirbel um die Hypo-Bilanz

HYPO-U-AUSSCHUSS: AKTEN
HYPO-U-AUSSCHUSS: AKTEN(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Finanzmarktaufsicht war mit einer Hypo-Prüfung durch die Prüfstelle für Rechnungslegung offenbar nicht einverstanden. Diese prüfte dennoch – und fand wesentliche Fehler.

Wien. Seit Anfang des Jahres prüft die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung, vulgo Bilanzpolizei, die Jahres- und Halbjahresabschlüsse von kapitalmarktorientierter Unternehmen. Dabei geht sie streng nach einem Prüfplan vor, der zu Jahresbeginn festgelegt wird. Eine Prüfung der Hypo Alpe Adria war demnach nicht vorgesehen. Die Prüfstelle kontrollierte die 2013er-Bilanz allerdings trotzdem – und stieß auf wesentliche Fehler. Das Prüfungsergebnis wurde am Samstag dem Unternehmen zugestellt. Der Vorstand muss nun entscheiden, ob er die Fehler, die von der Prüfstelle in der Bilanz gefunden wurden, akzeptiert. Mit großer Sicherheit wird sie das tun. Denn ein Nein würde zu einer Wiederholung der Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) führen.

Die FMA hat bei dieser außerordentlichen Prüfung eine interessante Rolle gespielt. Die Prüfstelle ist ein privater Verein, der mit Bescheid vom ÖVP geführten Finanzministerium anerkannt und ermächtigt worden ist. Die SPÖ wollte immer, dass die FMA alleine als Bilanzpolizei agiert.

Sie kann, wenn sie „einen konkreten Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften“ vermutet, ad hoc eine sogenannte Anlassprüfung durchführen. Warum die Prüfstelle misstrauisch geworden ist, darf sie der Öffentlichkeit nicht mitteilen. Sehr wohl hat sie ihre Bedenken aber der Hypo darzulegen. Die Bank musste dieser Sonderprüfung ausdrücklich zustimmen. Zeitgleich hat die Prüfstelle auch die FMA von der Hypo-Anlassprüfung schriftlich über ihr Vorhaben informiert.

Irritation über die FMA ist groß

„Die Reaktion der FMA auf unser Schreiben hat uns sehr irritiert“, sagt Rudolf Jettmar, der Leiter der Prüfstelle, der „Presse“. Die FMA hatte nämlich wesentliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die Prüfstelle. Welche Zweifel die FMA plagten – die Hypo-Prüfung hatte noch gar nicht begonnen – ging aus dem Schreiben an Jettmar nicht hervor. Dafür war ein Fragenkatalog beigelegt, den die Prüfstelle beantworten sollte: Ob es denn wirklich konkrete Hinweise gäbe, die eine solche Anlassprüfung bei der Hypo rechtfertigen würden, wollte die FMA etwa wissen. Und ob die Prüfstelle sich auch wirklich gesetzeskonform verhalte und die Verfahrensordnung einhalte?

Bei der Prüfstelle wunderte man sich zwar über die Fragen, versichert der FMA jedoch schriftlich, dass alle Vorgaben penibel eingehalten würden. Überdies könne man sich gern zu einem Gedankenaustausch über die Hypo-Anlassprüfung treffen. Diese Antwort passte der FMA offensichtlich nicht. Kurze Zeit später flatterte dem Leiter der Prüfstelle ein eingeschriebener Brief der FMA ins Haus. Er sei als „Zeuge“ geladen, hieß es darin, da er auf ihre Fragen nicht geantwortet habe.
In der Prüfstelle ließ man sich von dieser Vorladung nicht einschüchtern. Der Rechtsanwalt der Prüfstelle teilte der FMA sinngemäß Folgendes mit: Da weder erkennbar sei, weshalb und in welchem Verfahren Jettmar überhaupt aussagen soll, werde der Geladene nicht als Zeuge erscheinen. Daraufhin ließ die Finanzmarktaufsicht nichts mehr von sich hören.

Hat die FMA auch in der Vergangenheit derartige Vorerhebung gemacht? „Nein, bei den 30 Prüfungen, die 2014 stattgefunden haben, noch nie“, sagt Jettmar zur „Presse“. Ob er sich erklären könne, weshalb sich die FMA gerade bei der Hypo-Prüfung so ungewöhnlich verhalten habe? „Das müssen Sie schon die FMA fragen.“

Unterschiedliche Auffassungen

„Wir sagen zu einzelnen Prüfungen nichts“, antwortete FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller auf die Anfragen der „Presse“. Welche Zweifel die Behörde also hatte und was es mit der Zeugenladung Jettmars auf sich hatte? Auch diese Antwort bleibt Kumpfmüller schuldig. Es ginge hier im Wesentlichen immer um das Zusammenspiel und die Kommunikation zwischen der Prüfstelle und der FMA: „Da haben wir leider unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wenn wir ein zweistufiges System haben, das sieht das Gesetz vor, müssen die zwei Stufen miteinander kommunizieren können. Da wir als Behörde entsprechende Verfahren zu führen haben, müssen wir Infos von der ersten Stufe bekommen“, sagt er.

Wie „Die Presse“ berichtete, tobt zwischen Prüfstelle und FMA seit Anbeginn ein Kompetenzstreit, der auch vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgefochten wird. Für den Fall, dass die Richterin in dem Streit zugunsten der Prüfstelle entscheidet, hat die FMA bereits einen Plan B. „Auf der anderen Seite ist unsere Anregung, dass es seitens des Gesetzgebers Klarstellungen gibt, damit wir diese Diskussionen endlich weg haben“, spricht Kumpfmüller im Gespräch mit der „Presse“ offen über eine Gesetzesänderung. Eine Evaluierung des Gesetzes sei bis Ende 2015 ohnehin vorgesehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2015)

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