Heta-Anleihe: Deutsches Finanzinstitut klagt Land Kärnten

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Eine Klage über einen einstelligen Millionenbetrag wurde eingebracht. Es wird auf ein Gutachten verwiesen, wonach Ausfallsbürgschaften trotz eines Moratoriums geltend gemacht werden können.

Seit Montag liegt die erste Klage gegen das Land Kärnten bzw. die Kärntner Landesholding auf Auszahlung der Bürgschaft für eine Heta-Anleihe vor, die unter das FMA-Moratorium fällt. Die HMLK Rechtsanwälte haben für ein deutsches Finanzinstitut einen einstelligen Millionenbetrag beim Landesgericht Kärnten eingeklagt. Ihr Argument: Das Zahlungsmoratorium für die Heta gilt nicht für den Bürgen.

Basis ist ein Gutachten des Grazer Professors Johannes Zollner, sagte Rechtsanwalt Ingo Kapsch am Freitag im Gespräch mit der APA. Dieses komme zu dem Schluss, dass die Ausfallsbürgschaften unmittelbar geltend gemacht werden können, auch wenn es ein Zahlungsmoratorium der Finanzmarktaufsicht FMA gibt. Haftungsbeschränkungen, die das Vermögen des Hauptschuldners dem Zugriff des Gläubigers entziehen, gelten nicht für den Bürgen, so laut Kapsch die gängige Rechtssprechung in Österreich.

Rückgriff auf Bürgen auch bei Moratorium

Das Bankenabwicklungsgesetz (Basag) schreibe vor, dass kein Gläubiger schlechter gestellt werden darf als in einem Konkurs. Nach Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) könne man aber auf den Bürgen zugreifen, wenn über den Schuldner ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Hätte es also ein Konkursverfahren gegen die Heta gegeben, könnten die Gläubiger auf die Bürgen zurückgreifen - und laut Basag dürfen sie nicht schlechter gestellt werden als in diesem Fall, argumentiert Kapsch weiters. Es gebe auch die Rechtsmeinung, das dies auch im Sanierungsverfahren und bei einem Moratorium gelten.

Kapsch hofft mit seiner Klage in 15 bis 18 Monaten beim Höchstgericht zu landen, da es eine reine Rechtsfrage ohne Beweisverfahren sei. Das FMA-Moratorium läuft zwar am 31.5.2016 aus, aber "es besteht ja die Möglichkeit, dass das Moratium verlängert wird", meint Kapsch. Es geht um eine Hypo-Anleihe, die am 20. März 2015 fällig geworden wäre.

(APA)

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