U-Ausschuss: Hypo-Info vorenthalten

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Die Grünen wollen jetzt den Beweis haben, dass die Aktenschwärzungen illegal waren.

Wien. Neue Aufregung im Hypo-Untersuchungsausschuss: Die Grünen können jetzt den Nachweis erbringen, dass die Schwärzung von Akten zumindest teilweise unberechtigt erfolgte. Bekanntlich haben mehrere Institutionen wie Nationalbank, Finanzmarktaufsicht oder Finanzministerium Aktenteile unkenntlich gemacht. Begründet wurde dies mit Datenschutz und Wahrung des Bankgeheimnisses. Geschwärzt seien nur Aktendetails, die nichts mit der Hypo und dem Untersuchungsgegenstand zu tun hätten.

Der grüne Abgeordnete Werner Kogler hat nun einen Akt gefunden, in dem die Begründung definitiv falsch ist. Es geht um einen Schriftverkehr zwischen der Fimbag (sie verwaltet das staatliche Partizipationskapital an die Banken) und dem Finanzministerium, der von beiden Seiten an den U-Ausschuss übermittelt wurde. Während die Fimbag den Akt im Originalzustand an das Parlament schickte, war die Sendung aus dem Ministerium großteils geschwärzt.

Allein die Ungleichbehandlung zeige, wie willkürlich die Unterlagen unkenntlich gemacht worden seien. „Wirklich empörend“ sei aber, welche Inhalte das Finanzministerium geschwärzt habe. Es sei darin nämlich ausschließlich um die Hypo Alpe Adria gegangen – und zwar um das, was Kernthema des Untersuchungsausschusses sei.

Inhalt des Akts ist ein Managementgespräch im Jahr 2010, an dem unter anderem der damalige Hypo-Vorstandschef, Gottwald Kranebitter, teilgenommen hatte. Die Beamten im Finanzministerium schwärzten unter anderem Informationen zum vorläufigen Ergebnis, zur Risikovorsorge, zur Geschäftsentwicklung und Obligostruktur, Informationen zu risikoerhöhenden Umständen oder einen Fragekatalog der EU-Kommission, den Kranebitter beantwortet hatte. „Das sind alles Themen, die den Untersuchungsausschuss betreffen“, sagt Kogler, der auch bei anderen Institutionen „viele Hinweise“ darauf hat, dass bei den Schwärzungen über das Ziel hinausgeschossen wurde.

APA-Meldung geschwärzt

Für die Faschingsmeldung des Tages sorgte in diesem Zusammenhang die OeNB: Sie hatte einem dem Ausschuss übermittelten Protokoll eine Meldung der Austria Presse Agentur beigelegt – versehen mit der Geheimhaltungsstufe eins und geschwärzten Firmennamen. APA-Meldungen sind allen Abonnenten, etwa Medien, frei zugänglich und in Archiven jederzeit abrufbar.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2015)

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