Registrierkassenpflicht: Schelling lehnt Steueramnestie für Wirte ab

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Geht es nach dem Finanzminister, wird es für Steuersünden der vergangenen Jahre keine Amnestie geben.

Bei der Registrierkassenpflicht, die 2016 im Zuge der Steuerreform eingeführt wird, lehnt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) eine Steueramnestie für Wirte ab. Es werde für Steuersünden aus vergangenen Jahren keine Amnestie geben, bestätigte Schelling dem "Kurier" für seine Mittwochsausgabe. Bei Betriebsübergaben hingegen gebe Schelling nach, so die Zeitung.

Bei Betriebsübergaben soll generell der ermäßigte Grunderwerbssteuersatz von 0,5 Prozent zur Anwendung kommen anstatt bis zu 3,5 Prozent. Außerdem sollen Steuerpflichtige laut "Kurier" fünf Jahre Zeit bekommen sollen, die Grunderwerbssteuer auf die geerbte Immobilie abzustottern. Allerdings solle sich dann die Steuerschuld um zehn Prozent erhöhen. Die Reform der Grunderwerbssteuer - Verkehrswert statt Einheitswert - soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten und nicht rückwirkend.

--> Zum Bericht im Kurier

(APA)

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