Aktenschwärzungen: Schelling will "endgültige Klärung"

Finanzminister Hans Jörg Schelling.
Finanzminister Hans Jörg Schelling.(c) APA (Roland Schlager)
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Finanzminister Schelling will ein Ende der Debatte über Aktenschwärzungen und will notfalls selbst den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) will ein Ende der Debatte, ob Aktenschwärzungen für den Hypo-U-Ausschuss zulässig sind oder nicht: In einem Brief, der der Nachrichtenagentur APA vorliegt, ersucht er Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) um Unterstützung, eine rasche Klärung der Rechtslage durch das Höchstgericht zu ermöglichen - sonst sei er bereit, selbst den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

"Eine transparente und rasche Aufklärung der Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria ist uns allen ein wichtiges gemeinsames Anliegen", betont Schelling in dem Schreiben. Das Finanzministerium unterstütze das Parlament "selbstverständlich vollinhaltlich bei der Erfüllung seines Untersuchungsauftrages". Man habe bei der Aufbereitung der Unterlagen, die dem U-Ausschuss übermittelt worden sind, "auf Vollständigkeit und größtmögliche Transparenz geachtet".

Interessen Dritter zu berücksichtigen

Das Finanzministerium gehe davon aus, dass es "auf Basis der geltenden Gesetze und Rechtsmeinung von Experten richtig gehandelt" hat. Aufgrund von bestehenden Geheimhaltungsverpflichtungen seien auch berechtigte Interessen Dritter zu wahren, verteidigte Schelling, dass Teile der Akten unkenntlich gemacht wurden.

Ihm seien "sowohl eine transparente und volle Aufklärung als auch der Schutz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wichtig", unterstrich Schelling. Eine "endgültige rechtliche Klärung" sei ihm "ein besonderes Anliegen", weshalb er Bures als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses um Unterstützung ersuche, "eine rasche Klärung der Rechtslage" durch den VfGH zu ermöglichen. Andernfalls, machte der Finanzminister Druck, sei er "bereit, von mir aus unverzüglich den Verfassungsgerichtshof anzurufen".

(APA)

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