Neue Sammelklage gegen Atrium

(c) APA (Harald Schneider)
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Eine niederländische Stiftung soll die Ansprüche der geschädigten Anleger gegen die Atrium Real Estate durchsetzen. Diese kündigt bereits an, sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr zu setzen.

Wien. Klägern werde in Österreich das Leben sehr schwer gemacht, wenn sie bei Gericht ihre Ansprüche durchsetzen wollen, sagt der Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder. „Es ist teuer, die Gerichtsgebühren sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern extrem hoch. Und die Kosten sind unkalkulierbar. Denn wenn der Kläger das Verfahren verliert, muss er nicht nur seine, sondern auch die Kosten des Gegners zahlen.“ Deshalb habe er sich gefragt, wie man jenen Anlegern, die in Wertpapiere der Atrium European Real Estate, vormals Meinl European Land (MEL), investiert und viel Geld verloren haben, zu ihrem Recht verhelfen könnte.

Niederlande sind Vorbild

Die Lösung präsentiert Breiteneder am Donnerstag bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit einem holländischen Kollegen. Weitere rechtliche Schritte werden nämlich in den Niederlanden gesetzt werden, wo die Atrium ihren administrativen Sitz hat. Dem Anwalt kommt das sehr gelegen: „Dieses Land ist in Europa ein Vorzeigmodell effektiven Rechtschutzes.“

Das Verfahren soll so ablaufen: Die niederländische Stiftung Stichting Atrium Claim, die den Schutz der einzelnen Geschädigten zum Zweck hat, wird mit einer Sammelklage gegen die Atrium European Real Estate, vorgehen. Damit soll erreicht werden, dass das holländische Gericht in einem Urteil die Haftung der Atrium für die Anlegerschäden feststellt. Die Schadenshöhe ist in diesem Feststellungsverfahren noch kein Thema. Genau das mache die Sache einfacher, sagt Breiteneder, denn wie hoch der Schaden ist, sei eine heikle Frage.

Sobald ein positives Urteil erstritten sei, würde die Stiftung einen kollektiven Vergleich für die Geschädigten aushandeln. Das sei für sie, aber auch den Schädiger gleichermaßen von Vorteil, denn die enttäuschten Anleger kämen auf diese Weise zumindest teilweise zu ihrem Ersatz. Atrium wiederum könne so die Angelegenheit verbindlich und gesamt abschließen. Den Geschädigten entstehe bei einem Vergleich keine Kosten.

Doch was passiert, wenn Breiteneder vor dem Gericht in den Niederlanden keinen Erfolg hat? Dann sei für die Anleger auch nichts schlechter als vorher, sagt er. Ihnen bliebe dann immer noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche bei einem Gericht in Österreich einzuklagen.

Und was sagt die Atrium dazu? Da sie ihren Hauptsitz nicht in den Niederlanden habe, sei sie für die Klage der falsche Adressat. Die heutige Ankündigung erachtet sie als einen neuen Versuch, diverse Niederlagen vor österreichischen Gerichten zu umgehen. Die formulierten Ansprüche seien unbegründet und würden mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden, so die Reaktion.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2015)

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