Anlegerprozess: Versicherer muss zahlen

(c) Clemens Fabry
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Der Fall ging im Sinne des Anlegers aus: Die Rechtsschutzversicherung verlor in zweiter Instanz.

Wien. Erst kürzlich entschied der OGH, dass ein Anleger, der mit einem geschlossenen Immobilienfonds Geld verloren hatte und seine Bank verklagen wollte, Anspruch auf Versicherungsschutz durch seine Rechtsschutzversicherung hat. Nun ging ein weiterer Fall in zweiter Instanz ebenfalls im Sinne des Anlegers aus: In einem Musterprozess, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die ARAG führte, entschied das Oberlandesgericht Wien, dass die Versicherung dem Anleger Rechtsschutz geben muss (4 R 208/14h).

Dem Anleger war empfohlen worden, seinen Eurokredit in einen endfälligen Franken-Kredit umzuwandeln, die Kreditsumme zu verdoppeln und sich mit dem zusätzlichen Betrag am Hollandfonds 53 zu beteiligen. Das sei eine „sichere“ Veranlagung. Rechtlich handelt es sich bei geschlossenen Fonds um eine Kommanditbeteiligung. Kommt der Fonds in Schieflage, kann das eingesetzte Geld zur Gänze verloren sein. Kapitalausschüttungen, die man von dem Fonds vorab erhalten hat, muss man eventuell sogar wieder zurückzahlen.

Keine Spekulation

Viele derartige Fonds gerieten ins Trudeln. Die ARAG hatte vorgebracht, bei der Kombination aus Fremdwährungskredit und Fondsbeteiligung habe es sich um ein Spekulationsgeschäft gehandelt, dafür gelte ein Haftungsausschluss. Stimmt nicht, entschied das Gericht: Es handle sich um eine Geldanlage und keinen „Glücksvertrag“ wie Spiel oder Wette. Auch den Risikoausschluss „sonstiger Erwerbstätigkeit“ (weil es sich formal um die Beteiligung an einer Gesellschaft gehandelt hat) ließ das Gericht nicht gelten, ebenso wenig das Argument, der Anleger habe Informationspflichten gegenüber dem Versicherer nicht eingehalten. Die ARAG betonte als Reaktion auf dieses neuerliche Urteil, auch künftig von Fall zu Fall prüfen zu wollen, ob sie ihren Kunden Klagen wegen geschlossener Fonds oder Fremdwährungsprodukte zahlt oder nicht. (cka/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2015)

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