Casinos Austria: Ausnahme von der Kassapflicht

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Das Finanzministerium stellt im Zuge der Steuerreform „Zuckerl“ in Abrede. So spart sich die Glücksspielbranche die Anschaffung von Registrierkassen.

Wien. Ärzte, Greißler, Handwerker: Die Zahl jener, die gegen die im Zuge der Steuerreform vorgesehene Registrierkassenpflicht Sturm gelaufen sind, ist groß. Ausnahmen gibt es – etwa für Maronibrater, Marktstandler oder Fiaker („Kalte-Hände-Regelung“). Überraschenderweise kommen auch Großkonzerne in den Genuss der Ausnahme. Laut Steuerreformgesetz spart sich nämlich mehr oder weniger die ganze Glücksspielbranche die Anschaffung von Registrierkassen.

Am meisten profitieren von der Ausnahme die Casinos Austria, die hierzulande die Lottolizenz und die Konzessionen für die zwölf Spielbanken haben. Das Pikante daran: Der Konzern gehört seit Kurzem zu einem Drittel dem Staat, nachdem die Staatsholding ÖBIB den von der Münze Österreich gehaltenen 33-Prozent-Anteil an den Casinos Austria übertragen bekommen hat. Das Finanzministerium plant den Kauf weiterer Anteile. Hat der neue Eigentümer seiner jüngsten Beteiligung ein Zuckerl zugeschanzt? Die Vermutung ist nicht ganz von der Hand zu weisen – und wird in der Szene offen artikuliert.

Zu großer Aufwand

Im Finanzministerium weist man diesen Verdacht naturgemäß zurück. Es gehe vielmehr um die Vermeidung eines enormen Verwaltungsaufwandes, sagt ein Experte des Ressorts zur „Presse“. So argumentierten auch die Casinos Austria selbst, die schon in ihrer Stellungnahme zum Steuergesetz die Ausnahme forderten. Letztlich würde man einzelne Spiele nicht mehr anbieten können, was auch die Steuerleistung mindern würde. Man könne ja nicht neben jeden Pokertisch eine Registrierkasse stellen, hieß es überspitzt.

In den Erläuterungen zum Gesetz wird darauf hingewiesen, dass die Begünstigten – also Inhaber von Konzessionen für Lotterien und für Spielbanken sowie für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten – einer „qualifizierten ordnungspolitischen und abgabenrechtlichen Aufsicht“ unterliegen. „Spezielle Aufzeichnungspflichten stellen eine korrekte Erfassung der Abgabenbemessungsgrundlagen sicher.“ So etwa ist der Lottoschein ident mit dem Kassenbeleg, alle Lottoannahmestellen sind zentral vernetzt.

Wer Sportwetten anbietet, muss künftig auf jeden Fall einen Kassenbeleg ausstellen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2015)

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