Freispruch für Kulterer und Striedinger in Hypo-Strafprozess

PROZESS WEGEN UNTREUE IM ZUSAMMENHANG MIT ZWEI KROATISCHEN GESCHAeFTSSTELLEN: KULTERER / STRIEDINGER
PROZESS WEGEN UNTREUE IM ZUSAMMENHANG MIT ZWEI KROATISCHEN GESCHAeFTSSTELLEN: KULTERER / STRIEDINGERAPA/GERT EGGENBERGER
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Der Schöffensenat sieht den Vorwurf der Untreue bei einem von der Hypo finanzierten Flugrettungsprojekt als nicht bewiesen an.

Im Untreue-Prozess rund um die Kreditvergabe an die Heli kompanija sind heute am Landesgericht Klagenfurt die beiden Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger freigesprochen worden. Richterin Ute Lambauer sah keinen Hinweise auf eine bewusste Schädigung der Bank durch die Angeklagten. Das Urteil, das drei Monate nach dem ersten Prozesstag gesprochen wurde, ist nicht rechtskräftig.

Im Heli kompanija-Prozess ging es um ein nicht zustande gekommenes Flugrettungsprojekt in Kroatien, für das die Hypo Kreditgeber war. Das Projekt scheiterte endgültig, als die kroatische Regierung die Ausschreibung für eine neue Flugrettung zurückzog. Der Hypo entstand laut Gutachten ein Schaden von 1,1 Mio. Euro. Kulterer und Striedinger wurde vorgeworfen, als Konzernvorstände Mittel bewilligt zu haben, obwohl angeblich bekannt gewesen sei, dass die Heli kompanija den Zuschlag nicht bekommen würde.

"Kein Hinweis auf bewusste Schädigung"

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Auch am letzten Prozesstag blieben sie dabei: Das Geschäft sei über die Hypo Österreich gelaufen, mit der Kreditvergabe seien die beiden Vorstände nicht operativ befasst gewesen. Bei der Kreditvergabe habe man sich auf die Informationen verlassen müssen, die man von der Hypo Österreich bekommen habe. Auch dass die kroatische Regierung die Ausschreibung für das Projekt annulliert hatte, habe man nicht gewusst.

Zuletzt war eine Aufstockung eines Betriebsmittelkredits Thema der Verhandlung. Diese war zu einem Zeitpunkt erfolgt, als in kroatischen Zeitungen schon davon die Rede war, dass die Ausschreibung zurückgezogen würde. Die Verteidiger der Angeklagten verwiesen darauf, dass die Angeklagten keine Pflicht gehabt hätten, sich um die Bewertung von Kreditanträgen zu kümmern. "Schon gar nicht" hätten sie kroatische Zeitungsartikel studieren müssen.

Richterin Lambauer erklärte in ihrer Urteilsbegründung, die Anklage habe sich darauf gestützt, dass der Sachbearbeiter trotz Bedenken einen positiven Kreditantrag gestellt habe. Die Vorstände hätten im Wissen, dass es ein unvertretbarer Kredit sei, den Antrag trotzdem bewilligt. "Im Verfahren hat es aber keinen Hinweis darauf gegeben", so Lambauer.

(APA)

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