Moody's senkt Kärnten-Rating

APA/GERT EGGENBERGER
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Als "unerfreulich und nicht nachvollziehbar" bezeichnete die Kärntner Landesregierung das Downgrading.

Die Ratingsagentur Moody's hat in der Nacht auf Freitag das Rating Kärntens um vier Stufen von Ba2 auf B3, also "hochspekulativ", gesenkt. Der Ausblick blieb negativ, eine weitere Senkung ist also jederzeit möglich. Dabei ordnet Moody's für Verbindlichkeiten des Landes Kärnten unter Ausschluss der Haftung des Bundes (Baseline Credit Assessment/BCA) nur mehr die Note Caa3 zu - das ist bei Moody's bereits "in Zahlungsverzug". Nur weil Moody's trotz aller Erklärungen von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), keinen Euro mehr für die Heta ausgeben zu wollen, eine "hohe Wahrscheinlichkeit" annimmt, dass der Bund im Notfall einspringt, hat Kärnten noch B3, drei Punkte über Caa3.

Die Ratingagentur Moody's hat mit einer Serie von Einschätzungen und Entscheidungen auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Juli reagiert, wonach Österreich nicht mit einem Gesetz nachträglich die Haftungen Kärntens für Anleihen außer Kraft setzen darf. Das südlichste Bundesland wurde von Moody's massiv abgestuft, staatlich garantierte Anleihen von drei Banken wurden hingegen aufgewertet.

Landeshaftung könnten schlagend werden

Moody's argumentiert den Schritt damit, dass es nach dem VfGH-Urteil deutlich wahrscheinlicher geworden sei, dass die Landeshaftungen Kärntens - nach Moody's Berechnung 11 Mrd. Euro - gültig bleiben und damit schlagend werden könnten. Zugleich muss Kärnten die vom Land garantierten Verbindlichkeiten gleichrangig mit nicht garantierten Verbindlichkeiten bedienen. Damit sei es unwahrscheinlicher geworden, dass Kärnten seinen Verpflichtungen nachkommen kann, schreibt Moody's.

Als "unerfreulich und nicht nachvollziehbar" bezeichnete die Kärntner Landesregierung umgehend das Downgrading. "Diese Aufhebung hat derzeit aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten, da die Forderungen vom Moratorium durch das Bankensanierungsgesetz erfasst sind", kommentiert Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) die Aufhebung des Hypo-Sondergesetzes in einer Aussendung. Zudem seien die Forderungen der Bayerischen Landesbank durch den Vergleich mit der Republik Österreich geregelt worden.

Im August 2014 hatte die Republik ein Sondergesetz zur Sanierung der Hypo Alpe Adria (HaaSanG) beschlossen, das der Verfassungsgerichtshof am 28. Juli 2015 vollinhaltlich als verfassungswidrig beurteilt hat. Der VfGH hat entschieden, dass Österreich nicht mit einem Gesetz die Landeshaftungen Kärntens aushebeln darf. Außerdem sei ein Haftungsschnitt für eine bestimmte Gruppe von Nachranggläubigern, während die Haftungen für alle anderen weiter bestehen, unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

(APA)

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