Private Zimmervermittlung: Finanz nimmt Airbnb ins Visier

Airbnb Inc. Chief Executive Officer Brian Chesky As Company Plans Africa Expansion
Airbnb Inc. Chief Executive Officer Brian Chesky As Company Plans Africa ExpansionBloomberg
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Die Behörden wollen herausfinden, wer hierzulande sein Quartier vermietet. Doch bisher hat man offenbar auf Granit gebissen.

Die Zimmervermittlungsplattformen wie Airbnb geraten in vielen Ländern ins Visier der Steuerbehörden. Auch die österreichische Finanz will an die Daten über die Nächtigungsumsätze und hat deshalb ein Amtshilfeansuchen die USA und Irland - dort hat Airbnb seinen Europasitz - gestellt. Die Finanz will herausfinden, wer hierzulande sein Quartier vermietet und ob er dafür auch Steuern abgeführt hat. "Wir sind dran, dass auch im Bereich der privaten Zimmervermittlung eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt wird", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums zur APA und bestätigte damit einen "Format"-Bericht. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hatte bereits im März gegenüber der "Presse" gesagt, man werde "in das Konto von Personen hineinschauen, die ihre Wohnungen gegenseitig austauschen und das gewerbsmäßig machen".

Millionenverlust für Staat

Durch Airbnb entgehen dem Staat Millionen. Der Tourismusberater Prodinger geht für 2016 - da gilt dann schon die erhöhte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungen -, von mehr als neun Millionen Euro an verlorener Mehrwertsteuer aus. Weitere 4,5 Millionen sollen den Gemeinden an nicht bezahlten Orts- und Kurtaxen entgehen, errechnete Prodinger im Auftrag der Tiroler Landesregierung.

Auf Airbnb werden für Tirol etwa 2200 Unterkünfte angeboten. Der größte Markt ist Wien mit fast 5000 Übernachtungsmöglichkeiten. Davon sind laut der Plattform Inside Airbnb 67 Prozent ganze Wohnungen oder Apartments, der Rest Privatzimmer. Der Durchschnittspreis liegt bei 69 Euro pro Nacht, das geschätzte monatliche Einkommen eines Wiener Airbnb-Vermieters bei 341 Euro im Monat.

"Nehmen persönliche Daten sehr ernst"

Die Amtshilfeansuchen gingen bereits vor einem Dreivierteljahr hinaus, so der Ministeriumssprecher. Bis dato hat die Finanz aber offenbar auf Granit gebissen. "Wir nehmen die persönlichen Daten unserer Community sehr ernst und teilen sie nicht freiwillig mit anderen", so das milliardenschwere US-Unternehmen Airbnb laut "Format". Die Frage, ob die Plattformen schon Daten herausgerückt haben, beantwortete der Ministeriumssprecher nicht. Nur so viel: Die Verhandlungen seien im Gange, man sei bereits in direktem Kontakt mit den Unternehmen.

"Für uns ist es am effizientesten, wenn wir von denen direkt die Daten bekommen", heißt es im Finanzressort in Wien. Airbnb habe nämlich die Zahlen über die genauen Nächtigungsumsätze, die Grundlage für die Besteuerung sind. Aus den Inseraten seien die Adressen der Vermieter nicht ersichtlich.

Den Hoteliers ein Dorn im Auge

Ein Dorn im Auge ist die private Zimmervermietung auch den Hoteliers sowie Gemeinden, denen ebenfalls Einnahmen entgehen. In Salzburg ist bereits das Baurechtsamt Vermietern auf der Spur, die ihre Wohnung illegal an Touristen weitergeben. Mehr als ein Dutzend Strafanzeigen wurden erstattet. "Wir bekommen Anzeigen von Privaten. Diesen wird umgehend nachgegangen", sagte der Ministeriumssprecher.

Die meisten dieser Anzeigen würden im städtischen Raum erstattet, "weil die illegale Vermietung in kleinen Gemeinden in der Praxis nicht funktioniert." Dort sei es "viel auffälliger".

Rechtliche Lage

Erst ab zehn Gästebetten ist ein Anbieter dem reglementierten Gastgewerbe zuzuordnen. Laut Angaben von Airbnb fallen rund zehn Prozent der Anbieter unter diese Kategorie. Unter zehn Gästebetten ist die Anmeldung eines freien Gewerbes verpflichtend, das unter „Privatzimmervermietung als häusliches Nebengeschäft“ fällt.

An die Gemeinde muss pro Nacht und Gast eine Gästetaxe sowie eine Tourismusabgabe abgeführt werden. Die Gastgeber müssen außerdem Touristen, die länger als drei Tage bleiben, polizeilich melden.

Zudem müssen Eigentümer von Wohnungen, die sie an Touristen vermieten, die Zustimmung aller Hauseigentümer einholen, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) im Vorjahr klargestellt hat.

(APA)

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