Hypo-U-Ausschuss: FPÖ kritisiert Kosten für Gutachten

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HYPO-U-AUSSCHUSS: PODGORSCHEKAPA/HERBERT NEUBAUER
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Finanzminister Schelling gab zum Thema Aktenschwärzungen zwei Gutachten um 31.000 Euro in Auftrag. Dabei hätte er gratis das Justizministerium fragen können, kritisiert die FPÖ.

Den Streit zwischen dem Finanzministerium und dem Hypo-Untersuchungsausschuss um Aktenschwärzungen hat der Verfassungsgerichtshof zwar zugunsten des Parlaments entschieden, die FPÖ ärgert sich allerdings sogar in der Sommerpause weiter über Ressortchef Hans Jörg Schelling (ÖVP): Dieser habe, statt gratis das Justizministerium zu fragen, zwei Rechtsgutachten um 31.000 Euro in Auftrag gegeben.

FPÖ-Fraktionsführer Elmar Podgorschek wollte in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wo Expertisen zur Frage der Rechtmäßigkeit der Schwärzungen eingeholt wurden und zu welchen Kosten. Man sei stets bestrebt gewesen, das Parlament vollinhaltlich zu unterstützen, schreibt Schelling in seiner Antwort, die der APA vorliegt. Gleichzeitig seien aber die Rechte Unbeteiligter (Stichwort Bankgeheimnis und Datenschutz) zu wahren.

Die Rechtslage habe man "intensiv geprüft" und nicht nur auf die Expertise im Haus sowie jene der Finanzprokuratur zurückgegriffen, sondern man habe auch die Rechtsmeinung der Parlamentsdirektion eingeholt und "versucht", eine solche aus dem Bundeskanzleramt zu erhalten, das für Datenschutz zuständig sei. "Um eine umfassende und unabhängige Prüfung der Rechtslage sicherzustellen, wurden auch externe Rechtsmeinungen eingeholt", erklärte Schelling. Das Gutachten von Universitätsprofessor Nicolas Raschauer schlug dabei mit 18.000 Euro zu Buche, jenes von Universitätsprofessor Raimund Bollenberger kostete 13.000 Euro.

Podgorschek: "Vollkommen unverständlich"

"Finanzminister Schelling kann sich auf eine weitere parlamentarische Anfrage einstellen", kündigte Podgorschek an. Denn der Minister habe nicht beantwortet, warum sein Ressort nicht die Expertise des Justizministeriums eingeholt hat. "Dass er auf die Rechtsmeinung aus dem BMJ verzichtet hat, ist vollkommen unverständlich: Im Gegensatz zu den Gutachten hätte die Rechtsmeinung der Experten aus dem BMJ die Steuerzahler nämlich nichts gekostet."

(APA)

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