Analyse: Kärntens Hypo-Angebot

(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
  • Drucken

Wie das Bundesland Kärnten sein Problem mit den Hypo-Haftungen lösen will – und welche Fallstricke dabei noch lauern.

Wien/Klagenfurt. Das Land Kärnten hat das Reorganisationsverfahren für die Kärntner Landesholding gestartet und will über diesen Weg das Risiko der Landeshaftungen für die Hypo loswerden. Im Folgenden die wichtigsten Fragen dazu.

1 Wie läuft das Reorganisationsverfahren ab?

Nach der Einigung mit Bayern sitzt das Land noch auf Haftungen über elf Milliarden Euro. 80 Prozent der Gläubiger kennt man inzwischen, mit ihnen wird man in einen Verhandlungsprozess treten. Das Angebot lautet: Das Land gründet eine Sondergesellschaft, die die Anleihen mit einem Abschlag aufkauft. Dafür müssten zwei Drittel der Gläubiger zustimmen, dann gelten diese Konditionen laut einem Gesetz, das bereits den Ministerrat passiert hat, für sämtliche Gläubiger. Das Verfahren soll rasch abgewickelt werden, die Transaktion könnte noch heuer über die Bühne gehen.

2 Wie hoch ist das Angebot an die Hypo-Gläubiger?

Eine Summe wird noch nicht genannt. Angeboten wird, die zu erwartenden Erlöse aus der Verwertung der Heta von geschätzten 45 bis 50 Prozent schon jetzt abzugelten. Dafür würde der Bund dem Land einen Kredit zur Verfügung stellen. Dazu gibt es eine Zahlung von Land und Landesholding, die sich am „wirtschaftlich Leistbaren“ orientiert. Im Gespräch sind 750 bis 800 Millionen Euro. Ein eventuell höherer Ertrag bei der Verwertung der Heta-Vermögenswerte würde später noch dazukommen. Die Verhandlungen werden sich zweifellos um den Beitrag des Landes drehen, die Gläubiger werden da auf eine kräftige Nachbesserung bestehen.

3 Welche Risken gibt es für das Land Kärnten und für den Bund?

Wenn das Angebot nicht angenommen wird, drohen dem Land jahrelange teure Gerichtsverfahren und letztlich auch die Insolvenz. Letztere wäre ebenso für den Bund fatal, das Rating für die anderen Bundesländer und auch für den Bund würde sich vermutlich deutlich verschlechtern. Bei einer Annahme des Angebots gibt es das Risiko, dass die Heta doch nicht so viel erlöst, wie derzeit erwartet. Wer dafür aufkommen müsste, ist noch offen.

4 Was spricht dafür, dass die Gläubiger das Angebot annehmen?

Ein jahrelanger Rechtsstreit liegt auch nicht im Interesse der Gläubiger. Schnell einen Teil des Geldes zu bekommen, kann mehr wert sein, als das Risiko von Gerichtsverfahren einzugehen. Zumal ein gewonnener Prozess noch lang nicht bedeutet, dass sie auch zu ihrem Geld kommen. Dann würde das Land Kärnten nämlich in Konkurs gehen. Der Zugriff auf das Landesvermögen, aber auch auf künftige Steuereinnahmen, ist nur eingeschränkt und nur mit neuerlichem hohen juristischen Aufwand möglich. Laut Verfassung gibt es für die Länder eine „Bestands- und Funktionsgarantie“. Sie müssen also weiterhin in der Lage sein, Aufgaben wie Gesundheit, Soziales und Verkehr zu erfüllen. Zugreifen könnten Gläubiger auf Vermögen, das dafür nicht notwendig ist, wie beispielsweise den Zukunftsfonds – aber das bietet das Land jetzt ja ohnehin freiwillig an.

5 Was spricht dafür, dass die Gläubiger das Angebot ablehnen?

Sie wissen, dass eine Insolvenz Kärntens sehr unangenehm wäre und könnten darauf spekulieren, dass der Bund das letztlich nicht zulassen wird. Erstens, weil sich die Kreditzinsen für alle Gebietskörperschaften damit verteuern würden, zweitens, weil Kärnten einen guten Teil seiner Schulden über den Bund aufgenommen hat, der damit von einer Insolvenz selbst direkt betroffen wäre. Keine Rolle spielen übrigens aggressive Hedgefonds: Zumindest befinden sich diese nicht unter den derzeit bekannten Gläubigern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.