Kärnten sei nicht zahlungsunfähig, sondern zahlungsunwillig, kritisiert eine Gläubigergruppe, die 2,5 Milliarden Euro Forderungen an die Hypo-Abbaubank Heta hat.
Eine Gruppe von Gläubigern droht mit Klagen, weil sie sich durch das Heta-Abwicklungsgesetz beziehungsweise den Generalvergleich mit Bayern benachteiligt fühlt. Die Gesetzesvorschläge greifen massiv in die Rechte der Gläubiger ein, der Generalvergleich gehe zulasten der Heta, kritisiert die "Ad-Hoc-Gruppe" mit zusammen gut 2,5 Milliarden Euro Forderungen an die Heta. Die Gruppe ist überdies überzeugt, dass Kärnten in der Lage ist, allen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nachzukommen, heißt es in einer Aussendung vom Mittwoch. "Das Land ist zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig." Österreich setze sich mit dem Abwicklungsgesetz durch "eine weitere, rückwirkende Sondergesetzgebung über Gläubigerrechte und auch über jegliche international geltende Normen hinweg", so Leo Plank, Anwalt und Sprecher der Gruppe.
Der Generalvergleich mit der BayernLB stelle eine massive Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers dar und eine Haftungsverlagerung auf Kosten der anderen Gläubiger und des Landes Kärnten. "Ein solches Vorgehen wäre in jeder anderen Insolvenz unrechtmäßig und somit undenkbar". Das Heta-Vermögen verringere sich dadurch um 4,8 Milliarden Euro. Zudem gebe es Forderungen der BayernLB von mehr als 2,4 Milliarden gegen die Heta, während die BayernLB nur auf Ansprüche gegen die Republik Österreich verzichte.
Derzeit hofft Österreich, die mit Landeshaftung versehenen Anleihen der Heta von den Gläubigern mit einem Abschlag zurückkaufen zu können. Das Argument der österreichischen Seite: Kärnten könne die rund elf Milliarden Euro, für die es die Haftung übernommen hat, ohnehin nicht zahlen. Daher wäre es für die Gläubiger sinnvoller und ertragreicher, jetzt ohne jahrelange Verfahren die Anleihen mit einem Abschlag zu verkaufen, statt das Land Kärnten in die Insolvenz zu treiben und dann erst nur einen Teil der Forderungen zu erhalten.
"Gehen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"
Die Gläubigergruppe will hingegen "jede Sondergesetzgebung, welche die gesetzlichen Haftungserklärungen des Landes Kärnten im Nachhinein entwertet, in Österreich, vor dem Europäischen Gerichtshof, vor internationalen Investitionsschiedsgerichten oder wenn nötig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekämpfen".
Der Generalvergleich mit Bayern werde Österreich auf den Finanzmärkten schaden und höheren Kosten für Bundesländer und andere Gebietskörperschaften herbeiführen, indem ihre Kreditwürdigkeit herabgesetzt und so ihre Finanzierungskosten in die Höhe getrieben werden. Es bestehe "im Markt der Eindruck", dass die Beträge für den Rückkauf der Forderungen künstlich niedrig dargestellt werden. Den Gläubigern werde auch keine Möglichkeit einer Prüfung eingeräumt. "Die Gläubiger werden sich gegen dieses Vorgehen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Deshalb ist das geplante Rückkaufangebot zum Scheitern verurteilt", heißt es in der Aussendung. Die Ad-Hoc-Gruppe habe angeboten, konstruktive Lösungen zu finden, "dies blieb jedoch ohne Reaktion seitens der österreichischen Verantwortlichen".
Der Vergleich mit Bayern und einige weitere Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Heta-Abwicklung soll morgen, Donnerstag, im Nationalrat beschlossen werden.
(APA)