Preisabsprache: Rekordbuße für Spar

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OGH-Beschluss. Nachdem Spar gegen das erstinstanzliche Urteil beim OGH berufen hat, muss der Lebensmittelhändler jetzt 30 Mio. Euro zahlen – das Zehnfache des ursprünglichen Bußgeldes.

Wien. Dreißig statt drei Millionen Euro Bußgeld wegen Preisabsprachen mit Lieferanten bei Molkereiprodukten – dazu hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Handelskette Spar verdonnert, wie am Freitag bekannt wurde. Eine herbe Niederlage für den Lebensmittelkonzern. Spar hatte gegen den erstinstanzliche Beschluss vor knapp einem Jahr Rekurs erhoben – in der Hoffnung, „Rechtssicherheit“ im Umgang mit Lieferanten zu bekommen – wie es Spar-Chef Gerhard Drexel formulierte. Diese sei durch die erstinstanzliche Entscheidung nicht gegeben gewesen. Spar ist auch davon ausgegangen, dass die Strafe vom OGH aufgehoben oder zumindest deutlich gesenkt würde.

Das Gegenteil ist der Fall: Das vor einem Jahr verhängte Bußgeld von drei Mio. Euro wurde vom Kartellobergericht verzehnfacht. Zu dem Verfahren ist es gekommen, weil Spar ein Settlement – eine außergerichtliche Einigung mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) – verweigert hat. Dieses wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen. Spar-Chef Drexel war sich aber keiner Schuld bewusst. „Sprechen über Verkaufspreise muss erlaubt sein“, hatte er während des Prozesses immer wieder betont.

Das Kartellobergericht sieht das allerdings anders. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zum Spar-Urteil heißt es: „Es ist kartellrechtlich unzulässig, dass ein Abnehmer den Lieferanten dazu bewegt, ein bestimmtes Preisniveau bei anderen Abnehmern durchzusetzen.“ Dadurch sei der Tatbestand der vertikalen Preisabsprachen, also jene zwischen Lieferanten und Händler, „in seiner kartellrechtlichen Schädlichkeit noch verstärkt worden“, da über den Umweg der Lieferanten auch die horizontale Ebene – Abstimmungen zwischen den Händlern – erreicht wurde.

(c) Die Presse

Preissteigerung durchgesetzt

Konkret ist Spar folgendermaßen vorgegangen. In den Verhandlungen mit seinen Lieferanten haben die Spar-Einkäufer „Margenneutralität“ verlangt. Das bedeutet, dass die Gewinnspanne für Spar, wenn der Lieferant den Einkaufspreis erhöht, gleich bleiben muss. Dies kann nur durch eine entsprechende Preiserhöhung des Produktes im Endverkauf erzielt werden.

Das ist an sich noch nicht ungesetzlich. Spar hat aber, um sicherzustellen, dass es die Konkurrenz nicht billiger hergeben kann, die Lieferanten dazu angehalten, „empfohlene Verkaufspreise“ als Richtpreise festzusetzen und „diese auch den Wettbewerbern des Konzerns auf dem Markt für Lebensmitteleinzelhandel mitzuteilen“, wie es in der OGH-Stellungnahme heißt. Damit stellte Spar sicher, dass auch die anderen Handelsketten die Preise erhöhen mussten, und die Spar-Kunden nicht zur billigeren Konkurrenz abwanderten. Über die deutlich verschärfte Strafe – 30 Mio. Euro sind die bis dato höchste Kartellstrafe, die in Österreich verhängt wurde – zeigte sich Spar-Chef Drexel „enttäuscht“ und ließ mit der Bemerkung aufhorchen, dass „kein Schaden für die Kunden entstanden“ sei.

Der OGH sieht das wiederum anders. „Es ist durchaus davon auszugehen, dass dem Kunden ein Schaden durch Preiserhöhungen entstanden ist, auch wenn das in der Entscheidung nicht ausdrücklich erwähnt ist“, sagt OGH-Sprecher Christoph Brenn. Gerade der horizontale Effekt der Preisabsprachen führe ja dazu, dass die Konkurrenz bei Preiserhöhungen von Spar – zum Schaden der Konsumenten – mitziehen müsse.

Maximalstrafe nicht ausgereizt

Die Höhe der Strafe, 30 Mio. Euro, begründet das Kartellobergericht damit, dass „ein Bußgeld nur dann abschreckend wirkt, wenn dessen Höhe [...] den zu erwartenden Kartellgewinn übersteigt“. Die Obergrenze für Kartellstrafen liegt bei zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahres erzielten Gesamtumsatzes. Der Spar-Konzern erwirtschaftete 2014 einen Umsatz von 8,8 Mrd. Euro. Damit hat das Kartellobergericht etwa 3,5 Prozent der Maximalsumme ausgereizt.

Aber es ging ja auch „nur“ um Molkereiprodukte. Vorerst. Bei zumindest zwei weiteren Produktgruppen, Bier und Mehl, gibt es laut Spar bereits Bußgeldanträge der BWB. Insgesamt stehen 16 Produktgruppen auf dem Prüfstand.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2015)

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