Innerhalb eines Tages erließ die Finanzmarktaufsicht einen neuen Bescheid über die Abberufung des Meinl-Vorstandes.
Vorgestern, Donnerstag, hob das Bundesverwaltungsgericht jenen Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf, mit dem diese die Abberufung der Meinl-Vorstände anordnete. Die Sache wurde an die Behörde zurückverwiesen. Diese agierte ungewöhnlich schnell: Schon einen Tag später lag, wie die Meinl Bank mitteilt, ein mehr als 400-seitiger, neuer FMA-Bescheid vor, in dem neuerlich die Abberufung von Bankvorstand Peter Weinzierl binnen eines Monats gefordert wird. Begründet werde das, wie es in der Aussendung heißt, „mit im Prinzip denselben Vorwürfen wie im ursprünglichen Bescheid von Ende Juni 2015“.
Dieses Vorgehen der FMA sei „äußerst ungewöhnlich, ja geradezu aktionistisch“ und trage vorverurteilenden Charakter, heißt es in der Aussendung. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides stehe in Frage, an Rechtsmitteln dagegen werde gearbeitet. Die Argumentation der Bank: Es gebe noch keine rechtskräftige Feststellung einer Verfehlung, weder von einem Gericht noch von einer Behörde. Bereits vorgestern hatte ein Meinl-Bank-Anwalt die Vorgehensweise der FMA kritisiert: Diese solle zuerst ein Verfahren über die behaupteten Vorwürfe bis zur Rechtskraft durchführen, erst wenn sich diese bestätigen sollten, sei das Abberufungsverfahren zu führen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2015)