Marktmanipulation: Verbund-Chef muss 30.000 Euro Strafe zahlen

Die Presse Fabry
  • Drucken

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Finanzmarktaufsicht bestätigt: Wolfgang Anzengruber hat demnach in einem Interview 2012 an den Markt irreführende und falsche Signale gesendet.

Wien. Nun ist es rechtskräftig: Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber muss eine Verwaltungsstrafe von 30.000 Euro zahlen, weil er durch falsche und irreführende Signale das Delikt der Marktmanipulation begangen hat. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte kürzlich den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA), den die Behörde im Oktober 2014 gegen ihn erlassen hatte – sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. „Die Entscheidung der FMA ist rechtskräftig. Trotzdem halten wir sie für nicht zutreffend und für nicht richtig. Deswegen wurde auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben“, sagte die Sprecherin des börsenotierten Unternehmens zur „Presse“.

Anlass: Rückzug des Verbund aus der Türkei

Die Vorgeschichte: In einem „Kurier“-Interview vom 18.9.2012 hatte Anzengruber auf die Frage, ob der Verbund aus der Türkei aussteigen werde, geantwortet: „Das ist derzeit kein Thema“. Auch in einem zweiten Artikel wurde er mit diesen Worten zitiert.

Damit habe Anzengruber über Medien falsche und irreführende Signale verbreitet, so die FMA. Denn bereits am 3. Dezember 2012 sei der Asset-Swap offiziell bekannt gegeben worden, mit dem der Energieversorger Eon dem Verbund als Gegenleistung für seine türkische Beteiligung einige Wasserkraftwerken in Bayern überlassen hat.

Die Verbund-Anwälte sahen in Anzengrubers Statement keinerlei irreführendes Signal. Das Interview habe weder einen objektiven Täuschungswert für Marktteilnehmer noch Anzengruber irgendeine Manipulationsabsicht gehabt. Überdies sei die von der FMA verhängte Strafe exorbitant hoch.

Argumente überzeugen BVwG nicht

All diese Argumente überzeugten das BVwG nicht. Vom Tatbild der Marktmanipulation sei jedes kommunikative Verhalten erfasst, das zumindest an einen Empfänger gerichtet sei. Ob es sich bei der Erklärung um nur einen Satz, einige Zeilen oder einen umfangreichen Bericht handle, sei nicht entscheidend. Und es reiche aus, wenn die Person, die für die Verbreitung der Nachricht verantwortlich war, gewusst hat oder wissen hätte müssen, dass die Information irreführend ist. Das sei hier der Fall gewesen.

Die Strafe hat übrigens nicht der Verbund zu zahlen, sondern Anzengruber aus seiner eigenen Tasche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Anzeige gegen Verbund-Chef: "Klimaneutrales Gas" gibt es nicht

Der Wiener Uniprofessor Mandl kritisiert den Verbund wegen eines "naturwissenschaftlicher Unsinns" in seiner Werbung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.