Leben nach der Pleite: Zweiter Anlauf für Gründer leichter

Die Sperrfrist für Förderungen wird von 15 auf fünf Jahre reduziert.

Wien. 5423 Unternehmenspleiten gab es im Vorjahr – gut ein Drittel davon ging auf das Konto von Firmen, die erst drei Jahre existierten, geht aus der Statistik des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) hervor. Knapp hundert Firmen gingen sogar im Gründungsjahr wieder unter.

Mit der Änderung der Verordnung zum Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) soll nun einmal Gescheiterten die zweite Chance erleichtert werden. Die Sperrfrist für einen neuerlichen Schritt in die Selbstständigkeit wird von fünfzehn auf fünf Jahre reduziert, wie Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Sonntag bekannt gab.

Genau genommen geht es darum, dass die Sperrfrist, wonach Betriebsinhaber, die sich in den vergangenen 15 Jahren vor der Neugründung in vergleichbarer Art unternehmerisch betätigt haben, von der Anwendung des NeuFöG ausgeschlossen waren, auf fünf Jahre verkürzt wird. Das Gesetz, dessen Änderung mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von Gebühren und Abgaben, die bei einer Neugründung anfallen. Zusätzlich bringt es in den ersten drei Jahren eine teilweise Lohnnebenkostenbefreiung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern für maximal zwölf Monate. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.