Telekom-Kursmanipulation: Urteil gegen Broker teils aufgehoben

Haftstrafe und Schadensersatz aus dem Prozess gegen Broker Johann Wanovits müssen neu verhandelt werden. Die Telekom muss um knapp 8 Mio. Euro Schadenersatz zittern.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen den Broker Johann Wanovits wegen Kursmanipulation der Telekom-Austria-Aktie teilweise aufgehoben. Haftstrafe und Schadenersatz müssen neu verhandelt werden, geht aus dem Spruch hervor. Wanovits wurde 2013 dafür verurteilt, 2004 den Kurs der Telekom Austria über 11,7 Euro gehoben und damit die Auszahlung von Mitarbeiterprämien ausgelöst zu haben.

Wanovits war zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe ist vom OGH aufgehoben worden, das Gericht erster Instanz, also das Wiener Straflandesgericht, muss darüber neu befinden.

Basis für die Strafe waren zwei Delikte: Wanovits hatte eine Prämie von 1,76 Mio. Euro dafür erhalten, dass er durch massive Aktienkäufe den Kurs der Telekom Austria zum Stichtag für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (ESPO) über den entscheidenden Kurs von 11,7 Euro trieb. Dafür ist er wegen Untreue verurteilt worden, eine Entscheidung, die der OGH bestätigt hat. Allerdings will der OGH, dass das Oberlandesgericht (OLG) Wien noch einmal überprüft, ob der für diese Straftat verhängte Schadensersatz von gut 2 Mio. Euro an die Telekom Austria gerechtfertigt ist.

7,9 Mio. Euro Schadenersatz aufgehoben

Die Kursmanipulation hat Prämienzahlungen der Telekom Austria an ihre Mitarbeiter in Höhe von 8,87 Mio. Euro ausgelöst. Auch diese Auszahlung wurde Wanovits in erster Instanz als Untreue zur Last gelegt. Der OGH hat nun aber entschieden, dass ihm wegen der Auszahlung von Mitarbeiterprämien keine Untreue vorgeworfen werden kann, da diese Zahlung nicht unmittelbar aus Wanovits' Handlungen folgte, sondern davor noch Beschlüsse der Gremien und der Mitarbeiter nötig waren.

Damit ist auch der daraus abgeleitete Schadenersatz von 7,9 Mio. Euro an die Telekom aufgehoben.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen muss nun prüfen, ob im Zusammenhang mit der Auszahlung der Mitarbeiterprämien überhaupt eine strafbare Handlung von Wanovits vorlag. Allenfalls käme Betrug infrage. Außerdem muss das Gericht über das Strafausmaß entscheiden.

"Erleichterung" herrsche bei seinem Mandanten nun vor, sagte Anwalt Rainer Rienmüller, weil der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde "im Hauptpunkt" Folge gegeben hat. "Im neuen Verfahren erhofft sich mein Mandant eine deutliche Verbesserung", so Rienmüller zur Austria Presseagentur. Er hoffe, das Landesgericht im aufgehobenen Teil von der Unschuld seines Mandanten überzeugen zu können.

(APA)

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