Hypo-Strafprozess: 18 Monate Zusatzstrafe für Striedinger

Striedinger
StriedingerAPA/GERT EGGENBERGER
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Die Richterin spricht "in jedem Fall völlig unvertretbare Kreditvergabe". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger ist am Donnerstag im Untreueprozess rund um die Causa Jakljan am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten Zusatzstrafe verurteilt worden. Striedinger, der derzeit eine Haftstrafe in der Höhe von vier Jahren absitzt, muss außerdem 500.000 Euro Teilschadenersatz leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In ihrer Urteilsbegründung sprach Richterin Ute Lambauer, die dem Schöffensenat vorsaß, von einer "in jedem Fall völlig unvertretbaren Kreditvergabe", Striedinger habe Kompetenzüberschreitungen begangen. Im Prozess war es um einen Kredit für ein Tourismusprojekt auf der Insel Jakljan nahe Dubrovnik gegangen. Insgesamt 6,7 Mio. Euro waren von der Hypo an den Tourismusunternehmer und Hypo-VIP-Kunden Goran Strok geflossen - ohne Sicherheiten, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Grundstück auf der Insel wurde von Serbien verkauft, grundbücherlicher Eigentümer war aber die Republik Kroatien. Das Projekt kam nie zustande.

Der Prozess lief seit November 2015, Striedinger hatte stets seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Norbert Ladinig gab keine Erklärung ab.

(APA)

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