Steuerzahler soll nicht für Bank-Austria-Pensionen aufkommen

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Die Regierung überprüft den Plan der Bank Austria die Pensionen ins ASVG zu überführen. PVA-Chef und Sozialministerium sind gegen eine Finanzierung durch den Steuerzahler.

Die Bank Austria plant die Übertragung von 3300 der rund 9000 inländischen Beschäftigten vom bisherigen spezifischen Pensionssystem der Bank Austria ins staatliche (ASVG-) Pensionssystem. Damit sollen bei der Uni-Credit-Tochter zweistellige Millionenbeträge gespart werden - doch letztlich könnte das dem Steuerzahler teuer zu stehn kommen. Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), verweist darauf, dass diese gesetzliche Regelung bisher auf "Einzelfälle" abgezielt habe, die in das ASVG zu übertragen waren. "Ziel war es, Beamten die Möglichkeit zu geben, in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zu wechseln."

Jedenfalls sei davon auszugehen, dass für das ASVG-System Kosten verursacht werden, so Pinggera im Ö1-"Morgenjournal". Er könne dem "Sozialministerium nur recht geben", wenn es von dort zuletzt hieß, dass sich eine Bank nicht auf Kosten des Steuerzahlers sanieren könne. Dass sich eine Neuregelung des Paragrafen binnen eines Monats ausgeht, wie sich das die Bank Austria erhofft, zweifelt Pinggera an. Er sieht darin "eine sehr große Aufgabe. Wir sehen dem gespannt entgegen, haben aber derzeit noch nicht genug Informationen, um das abschließend zu beurteilen."

Bank Austria beruft sich auf Gesetz

Gesetzliche Bestimmungen würden den Wechsel zwischen Pensionssystemen regeln und gleichförmig für alle betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, so die Bank Austria. "Die gesetzliche Regelung besteht seit langer Zeit. Über die Jahrzehnte hat sie bereits eine hohe Anzahl von Arbeitnehmern betroffen, in beide Richtungen", erklärte die Bank.

Konkret geht es um den Paragraf 311 ASVG Absatz 5, in dem Entschädigungen für die Sozialversicherungen vorgesehen sind, wenn Leute, die von einer Pensionsumstellung betroffen sind, bisher nicht in die allgemeine Pensionsversicherung eingezahlt haben. "Der Überweisungsbetrag beträgt sieben Prozent der Berechnungsgrundlage. Berechnungsgrundlage ist das letzte volle Monatsentgelt, auf das der Dienstnehmer Anspruch hatte", wurde im Radio zitiert.

Pinggera fordert neue Regelung

Pinggera fordert nun "ein Überleitungsgesetz, ein Überführungsgesetz", wenn dieser Paragraf dafür verwendet werden soll, "tausende Mitarbeiter zu übernehmen".

In der Regierung prüft man das Ansinnen der Bank Austria noch, mehr als 3000 Mitarbeiter ins ASVG-System zu überführen. Der künftige SP-Sozialminister Alois Stöger meinte am Dienstag vor dem Ministerrat, die Position der PVA sei "gut nachvollziehbar" - und diese ist eine recht kritische. VP-Finanzminister Hans Jörg Schelling erklärte, er sei zwar nicht direkt ressortzuständig, aber er horche stets auf, wenn es um hohe Geldsummen gehe. Die Überführung "wäre nicht gerade die feine Art", zeigte er sich auch nicht gerade als Fan der möglichen Maßnahme. Außerdem sei diese ohne Gesetzesänderung wohl kaum möglich.

Die Partei NEOS kritisierte die Vorgänge am Dienstag in einer Aussendung. Die Bank Austria habe mehr als vier Milliarden Euro für ihre betrieblichen Pensionen zurückgestellt. "Wenn die Pensionsversicherungsanstalt die Bank-Austria-Pensionen übernehmen soll, dann muss im entsprechenden Ausmaß auch die Rückstellung übertragen werden", fordert NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. 

Auch FPÖ, Grüne und Team Stronach haben sich am Dienstag auf die Bank-Austria-Pläne eingeschossen. "Die Grünen werden keiner Banksanierung auf Kosten der ASVG-Versicherten und der Pensionisten zustimmen", so Judith Schwentner, Sozialsprecherin der Grünen. 

>> Bericht im "Ö1-Morgenjournal"

(APA)

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