Mitsprache für Nachbarn zur UVP-Pflicht

Votum gegen Umweltprüfung wird bekämpfbar.

Wien. Die Koalition stärkt die Rechte der Anrainer in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Großprojekte. Dafür sorgt eine Novelle zum UVP-Gesetz, die der Nationalrat heute behandelt. Nachbarn sollen das Bundesverwaltungsgericht anrufen können, wenn sie meinen, die Behörde stufe ein Projekt fälschlich als nicht UVP-pflichtig ein. Nach dem Gesetz hatten bisher zwar Umweltschutzorganisationen dieses Recht, nicht aber die Anrainer.

Der EU-Gerichtshof hat jedoch im Vorjahr (Fall Karoline Gruber) festgestellt, ein negativer UVP-Feststellungsbescheid binde die Nachbarn nicht, wenn sie ihn nicht rechtzeitig bekämpfen konnten. Als Folge können sie das UVP-Thema in weiteren Verfahren aufwerfen.

Die Koalition verlängert jetzt in allen laufenden Verfahren, in denen Nachbarn ähnlich wie Gruber übergangen wurden, das vorläufige Fortbetriebsrecht des Betreibers von einem auf drei Jahre. Der Umweltdachverband sieht darin eine „massive Verschlechterung“. Außerdem kritisieren die Umweltschützer einen geplanten Entschließungsantrag: Das Umweltministerium soll demnach bis Jahresmitte einen Entwurf vorlegen, mit dem die Aufrüstung bestehender 220-kV-Stromleitungen auf 380 kV aus der UVP-Pflicht ausgenommen werden. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.