Etappensieg für BWT-Aktionäre

Symbolbild Trinkwasser
Symbolbild Trinkwasser(c) bilderbox (BilderBox.com)
  • Drucken

Ein Gericht bremste den Plan von Unternehmenschef Weißenbacher für einen Rückzug von der Börse. Kleinaktionäre bekämpfen die dafür gewählte Hilfskonstruktion.

Mondsee/Wien. Andreas Weißenbacher kommt mit seinem Ansinnen, den Wasseraufbereitungsspezialisten BWT von der Börse zu nehmen, nicht voran. Besser gesagt: Weißenbacher, der fast 80 Prozent an der BWT besitzt und das Unternehmen auch führt, ist mit einem Rechtsstreit konfrontiert, aus dem er nicht unbedingt als Sieger hervorgehen könnte.

Denn die Minderheitsaktionäre haben vor Gericht einen für sie wichtigen Etappensieg errungen: Das Oberlandesgericht Linz hat Weißenbachers Rekurs gegen die Entscheidung des Firmenbuchrichters, die von Weißenbacher angestrebte Verschmelzung der nicht börsenotierten BWT Holding AG mit der börsenotierten BWT nicht ins Firmenbuch einzutragen, abgelehnt.

Das ist für die Anwälte Georg Vetter und Wolfgang Leitner, die einige Aktionäre vertreten, und den Präsidenten des Interessenverbandes für Anleger, Wilhelm Rasinger, ein Indiz, dass sie in dem anstehenden Gerichtsverfahren zur Anfechtung der geplanten Verschmelzung gute Karten haben könnten.

Die Vorgeschichte: Die Minderheitsaktionäre der BWT erzürnt nicht nur Weißenbachers Ansinnen – sie ärgern sich vor allem über die Hilfskonstruktion, mit der er das Delisting erreichen will, nämlich die oben genannte Verschmelzung. Ihrer Meinung nach ist laut bestehender Rechtslage ein Delisting nur über einen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) möglich, in dessen Rahmen die Aktionäre auch eine Barabfindung erhalten. Die würde sich Weißenbacher bei der Verschmelzung ersparen. Für den Squeeze-out brauchte Weißenbacher allerdings 90 Prozent der Aktien.

Die Kleinaktionäre haben daher die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 25. August 2015 beim Landesgericht Wels angefochten: und zwar nicht nur die Fusion, sondern auch die Entlastung des Vorstandschefs und Mehrheitseigentümers Weißenbacher. Dieser argumentierte in der Hauptversammlung, die Börse sei in den vergangenen Jahren nicht zur Finanzierung der weiteren Expansion genutzt worden, und dies sei auch künftig nicht geplant. Außerdem notiere die BWT nur im Standard Market Auction.

Ob er die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision gegen die OLG-Entscheidung genützt hat, ist nicht bekannt. Weißenbacher wollte auf wiederholte Anfrage der „Presse“ keine Stellungnahme abgeben. Die Frist dafür lief am vergangenen Freitag ab.

Gewinnwarnung veröffentlicht

Indes hat BWT am Mittwoch eine Gewinnwarnung veröffentlicht. Das Unternehmen warnt, dass das Konzernergebnis 2015 deutlich unter dem Vorjahresergebnis liegen wird. Grund sei die „herausfordernde Wirtschaftslage in Russland“. Im November hielt BWT noch einen Gewinn von zehn Mio. Euro für möglich. Abwertungen von Unternehmenswerten und Währungsdifferenzen würden voraussichtlich zu einem deutlich unter dem Vorjahresergebnis liegenden Konzernergebnis 2015 führen.

ZUR VORGESCHICHTE

Die BWT-Minderheitsaktionäre haben einen Etappensieg errungen: Mehrheitsaktionär Weißenbacher wollte die nicht börsenotierte BWT Holding AG mit der börsenotierten BWT verschmelzen. Die Minderheitsaktionäre fürchten eine Hilfskonstruktion, um ein Delisting voranzutreiben. Das OLG Linz hat Weißenbachers Rekurs gegen die Entscheidung des Firmenbuchrichters, die Verschmelzung nicht ins Firmenbuch einzutragen, abgelehnt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

BWT mit Gewinnwarnung für 2015

Die Unternehmensabwertungen in Russland und der schwache Rubel belasten das Ergebnis des oberösterreichischen Wasseraufbereiters.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.