Das Bezirksgericht Graz-Ost erkannte die Gewährleistungspflicht eines Autohändler an. Rechtsmittel gegen das nur mündlich bekannte Urteil werden erwartet.
Ein Autohändler ist im Bezug auf die manipulierte Abgassoftware Kunden gewährleistungspflichtig. Dieses Urteil hat die Grazer Anwaltskanzlei Christandl & Partner hat beim Bezirksgericht Graz-Ost ein Urteil für VW-Kunden erreicht, das über die Steiermark hinausweisen könnte: Man rechne aber mit Rechtsmitteln, bestätigte Rechtsanwalt Jochen Eberhardt einen Bericht der "Kronen Zeitung".
Im vorliegenden Fall geht es um einen Kunden, der bei einem österreichischen Autohändler ein Modell des VW-Konzerns erworben hatte. Laut Eberhardt müsse der Händler für die im Wagen eingebaute, die Abgaswerte manipulierende Software Gewähr leisten. Der Mangel sei als schwerwiegend eingestuft worden, sagte Eberhardt. Wie der Autohändler dies nun mache, sei grundsätzlich egal, verpflichtet sei er jedenfalls dazu.
Verjährungsverzicht von VW
Klagen wegen Schadenersatz könnten auch in Österreich eingebracht werden, und nicht nur in jenem Land, in dem die Software mutmaßlicherweise eingebaut wurde. Der bisher nur mündlich bekannt gemachte Gerichtsbeschluss werde bald schriftlich vorliegen, so der Advokat. Die VW AG habe zwar einen weitreichenden Verzicht auf Verjährung in Aussicht gestellt, aber man wolle eine Haftung dem Grunde nach klären, wonach eventuelle Schäden auch gerichtlich eingefordert werden können, sagte Eberhardt.
Der VW-Konzern hatte vor fast sechs Monaten zugegeben, Abgaswerte durch eine Software geschönt zu haben. In den USA, wo der Skandal aufflog, sind davon 480.000 Fahrzeuge der Marke VW betroffen. Weltweit sind rund elf Millionen Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten unterwegs, davon rund 388.000 in Österreich.
(APA)