Heta-Schuldenschnitt: Gläubiger müssen auf viel Geld verzichten

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Die nachrangigen Anleihen werden zu 100 Prozent, vorrangige zu 53,98 Prozent geschnitten. Kärnten muss noch für 6,4 Milliarden Euro gerade stehen.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat heute Sonntag den Schuldenschnitt für die Heta, Abbaueinheit der ehemaligen Hypo Alpe Adria, erlassen. Demnach müssen nachrangige Gläubiger zur Gänze auf ihr Geld verzichten, vorrangige erhalten nur mehr 46,02 Prozent, das bedeutet für sie einen Vermögensverlust von 53,98 Prozent.

Zugleich werden alle Zinszahlungen beginnend ab dem 1.3.2015, als die FMA ihr Zahlungsmoratorium über Heta-Verbindlichkeiten verhängt hat, gestrichen. Damit werden gleiche Bedingungen wie in einem Insolvenzverfahren hergestellt. Die Fälligkeiten aller berücksichtigungsfähigen Anleihen wird bis spätestens den 31.12.2023 gestreckt, die Gläubiger erhalten also erst dann sicher ihr Geld - außer es käme vorzeitig zu freiwilligen Zahlungen. Mit dieser Fristerstreckung will die FMA sichergehen, dass alle Zahlungen aus der Abwicklung eingetroffen und alle Rechtsstreitigkeiten beigelegt sind, obwohl die Abwicklung bis 2020 abgeschlossen sein soll.

Kärnten muss für 6,4 Mrd. Euro gerade stehen

Für Kärnten heißt dieser Bescheid, der mit der heutigen Veröffentlichung in Kraft tritt, dass das Land nun für 6,4 Mrd. Euro gerade stehen muss. Um diesen Betrag fallen die Inhaber von Anleihen, für die das Land haftet, um. Darunter sind nachrangige Anleihen von 900 Mio. Euro, die zur Gänze ausfallen, für die also Kärnten die gesamte Summe übernehmen muss sowie vorrangige Anleihen im Wert von 10,2 Mrd. Euro, von denen die Heta 46 Prozent zahlt, Kärnten also 54 Prozent übernehmen muss.

Ob und wann sich die Gläubiger an Kärnten wenden können sei aber Frage der Zivilgerichte, die FMA greift nicht in die Landeshaftung ein.

Der Schuldenschnitt der FMA Wert spiegelt den aktuellen Stand wider und kann noch nach oben und unten schwanken, die Gläubiger könnten also auch noch etwas mehr oder weniger von der Heta erhalten. Außerdem fallen nicht alle Verbindlichkeiten der Heta unter den Schuldenschnitt. Rund 1,2 bis 1,3 Mrd. Euro können nicht geschnitten werden. Dazu gehören Verbindlichkeiten gegenüber Geschäfts- und Handelsgläubigern, besicherte Verbindlichkeiten und solche aus Treuhandverhältnissen.

17,6 Mrd. Euro Verbindlichkeiten

Die Heta selber hat nach Aufstellung der FMA 17,6 Mrd. Euro an Verbindlichkeiten (davon 11,1 Mrd. Euro mit Landeshaftung) und 9,6 Mrd. Euro an Vermögen. Sie ist daher mit 8 Mrd. Euro überschuldet.

Die Eigentümerrechte werden laut Bescheid ab sofort von der FMA wahrgenommen. Der Eigentümer hat kein Geld mehr in der Heta stecken, da das Eigenkapital auf Null gesetzt wurde. Die FMA geht davon aus, dass bei einer Insolvenz die Konkursquote nur 34,8 Prozent betragen hätte, anstelle der Abwicklungsquote von 46,02 Prozent. Der Mehrerlös liegt bei 1,4 Mrd. Euro.

Insolvenz-Gefahr besteht weiter

Auch jetzt ist die Gefahr einer Insolvenz der Heta noch nicht endgültig gebannt. Sollte ein Gläubiger bei Gericht seine Forderung zu hundert Prozent durchsetzen, dann müsste die Heta Insolvenz anmelden, um eine Ungleichbehandlung der anderen Gläubiger - die offensichtlich nicht 100 Prozent bekommen können - zu vermeiden.

Ein Delisting der Heta-Bonds ist nicht geplant, ihre Papiere können also weiter gehandelt werden.

Gegen den heutigen Mandatsbescheid der FMA kann innerhalb von drei Monaten bei der FMA Vorstellung (Beschwerde) erhoben werden.

(APA)

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