CO2-Steuer für ausländische Gebrauchtwagen fällt

Gebrauchtwagen, Autoh�ndler, Auto, Verkehr, Autokauf Foto: Clemens Fabry
Gebrauchtwagen, Autoh�ndler, Auto, Verkehr, Autokauf Foto: Clemens Fabry(c) (Fabry Clemens)
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Wer in Österreich einen Gebrauchtwagen aus Österreich kauft, zahlt dafür keine CO2-Steuer. Nun hat ein Anwalt aus Tirol diese Steuer zurückbekommen, die er für einen Gebrauchtwagen aus Deutschland bezahlt hat.

Wer im Ausland einen Gebrauchtwagen kauft, der vor dem 1. Juli 2008 im Ausland zugelassen wurde und nach diesem Datum in Österreich angemeldet wird, musste bisher dafür die CO2-Steuer bezahlen. Diese gilt nämlich für Neuwagen in Österreich - und Gebrauchtwagen aus dem Ausland. Das dürfte sich nun ändern: Der Tiroler Anwalt Christian Schöffthaler hat die CO2-Steuer für einen in Deutschland gekauften Gebrauchtwagen erfolgreich zurückverlangt.

Er bezahlte für sein Auto 10.500 Euro plus 1.680 Euro Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie 2.875 Euro CO2-Steuer hinzu. Seit Juli 2008 fällt beim Autokauf der CO2-Ausstoß finanziell ins Gewicht. Beträgt der Ausstoß mehr als 180 Gramm je Kilometer (ab 2010 sind es 160g/km), so muss für jedes zusätzliche Gramm 25 Euro (plus 5 Euro Mehrwertsteuer) gezahlt werden.

Steuerlücke verstößt gegen EU-Recht

Schöffthaler machte in seiner Berufung gegen den Bescheid Verfassungswidrigkeit und einen Verstoß gegen das EU-Gesetz geltend, da durch die fehlende Deckelung der Besteuerung es einem Österreicher unmöglich gemacht werde, im Ausland einen günstigen Gebrauchtwagen zu kaufen.

"Dadurch wird der inländische Gebrauchtwagenmarkt vom Rest der EU abgekoppelt", meint der Anwalt. Dieser Argumentation schloss sich die Behörde nun an. Sie stellte einen Verstoß gegen Artikel 90 des EU-Vertrags fest. Dieser verbietet eine einseitig höhere Abgabenbelastung von Waren aus anderen EU-Ländern. Das Finanzamt hob den Bescheid auf.

3.800 Autokäufer können Geld bekommen

2008 wurden in den relevanten Klassen zwischen 1.500 und 3.000 ccm Hubraum knapp 3.800 gebrauchte Autos eingeführt. Nach Schöffthalers Auffassung können die Käufer die Steuer nachträglich vom Staat auf dem Gerichtsweg zurückfordern. All jenen, die ihr Gebrauchtauto erst anmelden, rät er dazu, beim Ausfüllen des Selbstabrechnungsformulars die CO2-Steuer nicht zu berücksichtigen. In der Folge würde das Amt die Steuer automatisch aufschlagen. Gegen diesen Bescheid muss dann innerhalb von zwei Wochen berufen werden.

Schöffthaler, der in dieser Sache bereits 20 Klienten vertritt, hält es durchaus für möglich, dass die CO2-Steuer auch für Neuwagen aufgehoben wird, wenn es entsprechende Anträge beim Verfassungsgerichtshof gibt. "Das Gesetz gehört repariert. Österreich könnte von der EU geklagt werden."

(APA)

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