Der Fruchtsaftkonzern wurde vom Kartellgericht wegen vertikaler Preisabsprachen mit Lebensmittel-Einzelhändlern rechtskräftig verurteilt.
Das Kartellgericht hat gegen den Vorarlberger Fruchtsaftkonzern wegen Preisabsprachen eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel ergriffen wurden, heißt es auf der Webseite der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Bestraft wurden vertikale Preisabsprachen mit Abnehmern auf Einzelhandelsebene in den Produktbereichen kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und nicht-kohlensäurenhaltige Getränke (ohne Mineralwasser). Das Gericht sah "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen" im Zeitraum von September 2003 bis März 2012.
(APA)