Panama-Papers: Selbstanzeigen steigen etwas

(c) APA/AFP/JOHN THYS
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Bis Juli meldeten sich 4090 reuige Steuersünder, teilte das Finanzministerium auf mit.

Wien. Die Aufregung um die Veröffentlichung der Panama-Papers Anfang April hat die Anzahl der Steuer-Selbstanzeigen in Österreich im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem Vorjahreshalbjahr zumindest ein wenig ansteigen lassen. Die Zahl erhöhte sich um elf Prozent auf 4090 Selbstanzeigen, teilte das Finanzministerium auf Anfrage der APA mit.

Die bereits zuvor bekannte verpflichtende Einführung von Registrierkassen allein veranlasste offenbar nur wenige österreichische Unternehmer, sich selbst anzuzeigen. „Presse“-Recherchen zufolge gab es bis Mitte März „keine nennenswerte Entwicklung“ bei den Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung.

Die mit Abstand meisten Steuer-Selbstanzeigen gab es in den Jahren 2013 mit 12.939 und 2014 mit 14.012. Die damals fixierten Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein motivierten viele Steuerpflichtige, ihre im Ausland geparkten Vermögen zu deklarieren. Im Jahr 2015 halbierte sich die Zahl der Selbstanzeigen wieder auf 7351.

Straffreiheit ist möglich

Mit einer Selbstanzeige wegen Abgabenverkürzung kann man Straffreiheit erlangen, wenn man rechtzeitig seine Verfehlung eingesteht, die verheimlichten oder irrtümlich nicht erklärten Besteuerungsgrundlagen offenlegt und die Abgaben entrichtet. Als rechtzeitig gilt eine Selbstanzeige, wenn es zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine Verfolgungshandlungen der Steuerbehörden gibt.

Die Panama-Papers umfassen 11,5 Millionen Dokumente, die die panamesische Steuerkanzlei Mossack Fonseca zwischen 1970 und 2016 in seiner internen Datenbank abgelegt hat. (ag./red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2016)

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