Wertlose Tickets und wenig Chance auf Geld

(c) EPA (Helmut Fohringer)
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Gestrandete SkyEurope-Passagiere sind weitgehend auf sich allein gestellt.

Wien. Im Fall von SkyEurope haben Schnäppchenjäger hoch gepokert. Vor allem für jene Passagiere, die auf einem Flughafen fern ihrer Heimat festsitzen und nicht nach Hause können, weil die Flugzeuge nicht mehr abheben, könnte es teuer werden. In der Nacht auf Dienstag hat SkyEurope den Betrieb eingestellt. Der Großteil der Gestrandeten muss seine Heimreise selbst organisieren und vorerst auch bezahlen. Ähnlich schlecht sieht es für jene Kunden aus, die Tickets gekauft, ihre Reise aber noch nicht angetreten haben. Was Sie tun können, erfahren Sie hier.

1. Was mache ich mit meinem SkyEurope-Ticket?

„Mit dem tiefsten Bedauern haben wir Ihnen mitzuteilen, dass SkyEurope den Verkauf und Betrieb mit sofortiger Wirkung einstellen muss“, heißt es auf der SkyEurope-Website. Somit sind Tickets seit gestern vor allem eines: wertlos. In den Müll wandern sollten sie trotzdem noch nicht. Laut EU-Recht haben Passagiere, deren Flüge abgesagt werden, Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises, betont der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dazu kommt ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro. Dieser verfällt jedoch, „wenn der abgesagte Flug erst in mehr als 14 Tagen starten sollte“.

2. Was kann ich tun, wenn ich mit Kreditkarte gezahlt habe?

Für Kunden, die ihren Flug per Kreditkarte gebucht aber noch nicht angetreten haben, besteht die größte Chance auf eine rasche Rückerstattung ihres Geldes. Vor allem, wenn die Zahlung noch nicht an die Fluglinie weitergeleitet wurde. „Das Geld wird der Airline erst nach Durchführung des Fluges ausbezahlt und befindet sich daher noch bei den Banken“, sagte SkyEurope-Sprecher Roland Schranz am Dienstag zur APA. Er rät den Kunden, sich bei der Bank um eine Rückbuchung zu bemühen. Rechtsanspruch bestehe allerdings laut VKI keiner. Der österreichische Kreditkartenabwickler „PayLife“ sichert seinen Kunden per Aussendung zu, sich um die Refundierung zu kümmern.

3. Ich sitze im Ausland fest – wie komme ich nach Hause?

SkyEurope-Kunden, die im Ausland „gestrandet“ sind, müssen selbst sehen, wie sie nach Hause kommen. Die Konkurrenz reibt sich die Hände: Wenige Stunden nach Bekanntwerden der Pleite schossen sogenannte „Rettungsangebote“ aus dem Boden. Die AUA bietet von zwölf europäischen Flughäfen Rückflugmöglichkeiten an. Die Kosten betragen 150 Euro, Steuern und Gebühren inklusive. Die Tickets können nur one way und auch nur bis kommenden Sonntag gebucht werden, bis 13. September muss geflogen werden. Der Andrang sei groß, heißt es aus der Pressestelle der – noch – rot-weiß-roten Fluglinie. Wesentlich billiger ist das „Rettungsangebot“ der irischen Billigfluglinie Ryanair, bei der das Ticket für 25 Euro one way zu haben ist. Das Angebot gilt allerdings nur für wenige Flughäfen. Die Niki-Lauda-Airline „Niki“ übernimmt Passagiere für 99 Euro. Auch Air Berlin bereitet ein entsprechendes Angebot vor.

4. Ich habe eine Pauschalreise gebucht – an wen wende ich mich?

Diese Kunden können zumindest theoretisch aufatmen. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter dafür zu sorgen, dass der Transport trotz SkyEurope-Pleite stattfindet. Auch finanzielle Forderungen sind an den Veranstalter zu richten. Und diese, formuliert es Peter Kolba vom VKI, „werden wohl auch bedient werden.“

5. Wo kann ich meine Forderungen anmelden?

Die Ansprüche müssen im Zuge des Konkursverfahrens beim Gericht in Bratislava angemeldet werden. Johannes Eibl vom Kreditschutzverband (KSV) sieht allerdings „einige Hindernisse, die den Betroffenen in den Weg gelegt werden.“ So bräuchten die Gläubiger etwa eine Zustelladresse in der Slowakei. Diese Probleme will der Verein für Konsumenteninformation aus dem Weg räumen und nach Eröffnung des Konkursverfahrens ein „Forderungsanmeldungsformular“ auf seine Website stellen und die Antragsteller laufend über das Verfahren informieren.

6. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich mein Geld zurückbekomme?

Dass SkyEurope-Kunden ihre Kosten gänzlich rückerstattet bekommen, ist eher unwahrscheinlich. „Es gibt bestimmt eine Quote, man wird nur einen Teil des Geldes zurückbekommen“, meint Peter Kolba vom VKI. Auch Eibl vom KSV gibt sich skeptisch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2009)

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