Begas-Prozess endet mit Schuld- und Freisprüchen

Ein Manager erhielt 24 Monate, davon 16 bedingt, sein Kollege wurde zu 27 Monaten Haft verurteilt, davon 18 Monate bedingt.

Mit Schuldsprüchen sowie mit Freisprüchen in einzelnen Punkten für die zwei noch verbliebenen Angeklagten hat am Mittwoch der Begas-Prozess in Eisenstadt geendet. Beide Ex-Geschäftsführer von Begas-Tochterunternehmen wurden zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Ein Manager erhielt 24 Monate, davon 16 bedingt, sein Kollege wurde zu 27 Monaten Haft verurteilt, davon 18 Monate bedingt.

Eine Schuldspruch wegen Untreue gab es für beide im Zusammenhang mit dem Vorwurf, dass sie unberechtigte Kilometergeldabrechnungen von Ex-Begas-Vorstandsdirektor Rudolf Simandl zur Zahlung freigegeben haben sollen. Auch wegen schwerem Betrug als Beitragstäter im Zusammenhang mit einem Vertrag über Provisionszahlungen im Zuge der Errichtung des Biomassekraftwerkes Oberpullendorf wurden beide schuldig gesprochen.

Der Schöffensenat befand einen der beiden Ex-Geschäftsführer überdies der Geschenkannahme für schuldig, weil dieser 100.000 Euro "für parteiliche Ausübung des technischen Controllings" erhalten haben soll. Der Angeklagte hat den Geldbetrag inzwischen zurückbezahlt.

Freisprüche mangels erwiesenem Schuldvorsatz gab es im Hinblick auf einen Untreuevorwurf betreffend den Abschluss eines Generalunternehmervertrages zum Bau des Biomassekraftwerkes Oberwart zu einem zumindest um 1,2 Mio. Euro überhöhten Preis. Auch der Vorwurf der Freigabe von Honorarnoten ohne ihnen zugrunde liegende Leistungen an eine Steuerberatungsgesellschaft wurde verworfen, weil der Vorsatz nicht nachweisbar gewesen sei.

Beide Ex-Geschäftsführer müssen der Energie Burgenland als Rechtsnachfolger der Begas zur ungeteilten Hand 11.373 Euro zahlen, ein Manager zusätzlich 38.161 Euro. Mit den übrigen Ansprüchen wurde das Unternehmen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der Senat habe angenommen, dass Ex-Begas-Chef Simandl der "Mastermind" in der Causa gewesen sei und auch entsprechend aufgetreten sei, erläuterte die Vorsitzende, Richterin Karin Knöchl, in der Urteilsbegründung. Wo sich Zweifel ergeben hätten, habe der Senat großzügig die Zweifelsregel angewendet. Beide Manager hätten sich - abgesehen von den bereits zurückgezahlten 100.000 Euro - nicht persönlich bereichert und seien in einer gewissen "Drucksituation" gestanden, stellte Knöchl fest. Ein entschuldigender Notstand oder ein anderer Rechtfertigungsgrund hätten jedoch nicht vorgelegen.

Aufgrund der tatsächlichen Höhe des Schadens habe man mit teilbedingten Freiheitsstrafen vorgehen müssen, führte die Vorsitzende aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten erbaten Bedenkzeit, die Anklagevertreterin gab ebenso wie die Privatbeteilgtenvertreter keine Erklärung ab.

Emotionale Erklärung

Im Prozess hatten beide Angeklagten sich nicht schuldig bekannt. Einer der Manager gab im Prozess-Finale eine emotionale Erklärung ab. Er und sein Kollege hätten zu jeder Zeit für das Unternehmen Begas "das Beste gegeben". "Jetzt verlangt man von uns, dass wir erkennen hätten müssen, dass Herr Simandl uns aufs Glatteis geführt hat ́. Das war für uns nicht erkennbar", beteuerte er.

Das Begas-Verfahren, in dem alleine die Anklageschrift gut 120 Seiten umfasste, hatte am 6. Juni begonnen. Schon vor Prozessbeginn hatte sich abgezeichnet, dass der Hauptangeklagte, Ex-Begas-Vorstand Rudolf Simandl, aus gesundheitlichen Gründen - er leidet laut Gutachten an einer depressiven Erkrankung - nicht auf der Anklagebank sitzen würde. Dort nahmen am 6. Juni vier Ex-Manager Platz.

Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, einen Steuerberater und einen Versicherungsmakler, waren schon im Vorfeld des Prozesses gegen Zahlung von Geldbußen abgeschlossen worden. Noch am ersten Verhandlungstag wurde auch das Verfahren gegen einen dritten ehemaligen Geschäftsführer einer Begas-Tochter eingestellt, nachdem sich dieser zur Zahlung einer Geldstrafe von 720 Euro sowie von 8.000 Euro Schadenswiedergutmachung bereit erklärt hatte.

Ex-Begas-Vorstand Reinhard Schweifer, dem angelastet wurde, gegen zwei Weisungen von Simandl, die zu einer Überzahlung der Vorstandsbezüge von insgesamt knapp 300.000 Euro geführt haben soll, nichts unternommen zu haben, wurde am 23. Juni zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Schweifer, der im Verfahren stets vehement seine Unschuld beteuert hatte, legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Doch auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Ausgang nicht zufrieden und ergriff Rechtsmittel.

(APA)

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