Flüchtlinge: Sozialpartner wollen Prämien für Betriebe

Erich Foglar
Erich Foglar(c) Clemens Fabry
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Unternehmen sollen bei Jobvergabe an einen Asylberechtigten einen Teil der bisherigen Mindestsicherung des Flüchtlings bekommen - das fordern AK, ÖGB und Wirtschaftskammer. Der Sozialminister ist gesprächsbereit.

Zwischen den Sozialpartnern zeichnet sich ein Konsens darüber ab, dass Unternehmen bei der Jobvergabe an Asylberechtigte einen Teil der bisherigen Mindestsicherung des Flüchtlings als eine Art Integrationsbeihilfe bekommen sollen. Diesen Vorschlag, der ursprünglich von der Arbeiterkammer aufgebracht worden ist, hat am Mittwoch ÖGB-Chef Erich Foglar in einem "Kurier"-Interview aufgegriffen. Nächste Woche wollen die Sozialpartner darüber bei ihrem Treffen in Bad Ischl sprechen.

Diese "besondere Integrationsbeihilfe" sei eine Art Prämie und Abgeltung für mögliche Zusatzkosten, etwa für die Sprachförderung oder Zusatzqualifizierungen in den Betrieben, meinte Foglar. Und er argumentierte: "Das ist besser als eine Prämie fürs Nichtstun. Wir wollen Integration und keine Strafkultur."

Ähnlich erläuterte AK-Direktor Christoph Klein im Ö1-"Mittagsjournal" das Vorhaben. Als Muster könnte die "Eingliederungsbeihilfe" für Langzeitarbeitslose dienen, meinte er. Soll heißen: Wenn der Asylberechtigte einen Job zum Kollektivvertragslohn bekomme und Vermittlungshemmnisse habe, etwa fehlende Deutschkenntnisse oder mangelnde Qualifikation, "dann kann der Arbeitgeber eine Eingliederungsbeihilfe bekommen in der Höhe der ansonsten ausbezahlten Mindestsicherung".

Mit dieser Meinung sind ÖGB und AK nicht allein. Laut Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, deckt sich der AK-Vorschlag nämlich im Wesentlichen mit dem Vorschlag von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl vom Frühjahr, eine Integrationsprämie für Betriebe einzuführen.

Stöger hält Idee für "diskussionswürdig"

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) findet die Idee, wie er heute in einer Stellungsnahme festhielt, übrigens grundsätzlich "diskussionswürdig", verweist aber auf die Zuständigkeit der Länder für die Mindestsicherung.

(APA)

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