Strafanzeige gegen ehemalige Geschäftsführer von Forstinger

Forstinger wird international: Am 17. Maerz eroeffnet Forstinger die erste Filiale in Bratislava
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Der Darlehensnehmer wirft ihnen Bilanzfälschung und schweren Betrug vor. Ein Forderungsverzicht sei nur zur Darstellung einer besseren Eigenkapitalquote erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nach einer Strafanzeige eines ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedes und Darlehensgebers gegen drei Geschäftsführer der angeschlagenen Unternehmensgruppe Forstinger. In einer Sachverhaltsdarstellung wird den angezeigten Personen Bilanzfälschung und schweren Betrug vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Strafanzeige, die mit 6. Juli 2015 datiert ist, richtet sich gegen einen noch immer aktiven und zwei ehemalige Geschäftsführer der Autozubehörkette Forstinger Österreich und Forstinger International. Auch die beiden Unternehmen sind betroffen.

Sachverständiger muss prüfen

Zur Klärung des den Beschuldigten zur Last gelegten Delikts hat die StA Wien nunmehr einen Sachverständigen bestellt, der binnen sechs Wochen damit beauftragt wurde, den Sachverhalt zu überprüfen, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber der APA.

Gegenstand der Anzeige sind nachrangige Darlehen von in Summe nominal 1,9 Millionen Euro an Forstinger International im Jahr 2009. Per Ende September 2011 gingen diese durch einen Spaltungs- und Übernahmevertrag auf Forstinger Österreich über. Forstinger International übernahm sie am 16. Dezember 2011 per Vertrag wieder zurück und verpflichtete sich, aushaftende Darlehen samt Zinsen zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin 31. März 2014 zurückzuzahlen. Das dafür zu leistende Entgelt von gut 2,0 Millionen Euro wurde Forstinger Österreich von Forstinger International bis 31. März 2014 gestundet. Diese Forderung wurde zeitgleich an die Darlehensgeber zediert. Zahlungen auf das Entgelt konnten daher ab diesem Zeitpunkt von Forstinger Österreich mit schuldenbefreiender Wirkung ausschließlich an die Darlehensnehmer geleistet werden, heißt es in der Anzeige.

Forderungsverzicht wegen Eigenkapitalquote

Dennoch habe Forstinger International auf diese Forderung gegenüber Forstinger Österreich laut Jahresabschluss 2012 verzichtet und eine Wertberichtigung in Höhe von rund 2,28 Millionen Euro auf Null vorgenommen. In gleicher Höhe habe Forstinger Österreich im Jahresabschluss 2013 einen außerordentlichen Erfolg realisiert. "Die Höhe und Verbindlichkeiten und die Ertragslage von Forstinger Österreich wurden damit falsch dargestellt", heißt es in der Anzeige. Die Verbindlichkeiten von Forstinger Österreich seien zu niedrig und die Ertragslage sei geschönt dargestellt worden.

Bei richtiger Bilanzierung hätte sich eine geringere Eigenkapitalquote ergeben. Dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung von Forstinger International vom 23. Mai 2013 sei zu entnehmen, dass der "Forderungsverzicht" ausschließlich deshalb erfolgt sei, um rückwirkend im Jahresabschluss 2012 von Forstinger Österreich eine angemessene Eigenkapitalquote herzustellen. Die Eigenkapitalquote sollte so von rund 6,9 auf rund 11,9 Prozent erhöht werden.

Die Forderungen seien zudem am fixierten Termin 31. März 2014 trotz mehrfacher Aufforderung nicht an die Darlehensnehmer zurückgezahlt worden.

(APA)

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