Buwog: Justiz ermittelt gegen Grasser

Karl-Heinz Grasser
Karl-Heinz Grasser (c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Dem Ex-Finanzminister werden in einer Sachverhaltsdarstellung Amtsmissbrauch, Bruch des Amtsgeheimnisses, Untreue und wettbewerbsbeschränkende Absprachen vorgeworfen.

Wien. Die Woche endete mit einer Hausdurchsuchung bei Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, und sie beginnt mit Ermittlungen gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser: Der Verkauf der Buwog gibt der Justiz einiges zu tun. Dass jetzt gegen Grasser selbst ermittelt wird, geht auf eine Sachverhaltsdarstellung zurück, die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser der Staatsanwaltschaft Wien übermittelte. Als Tatverdächtige führt sie den ehemaligen Finanzminister an, seinen damaligen Kabinettchef Heinrich Traumüller, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, Meischberger, PR-Berater Peter Hochegger und „unbekannte Täter“. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Provision für Verkauf

Grasser sagte am Wochenende: „Ich gebe jede eidesstattliche Erklärung ab, dass ich nie in diese Privatisierung eingegriffen habe.“ Die Grünen vermuten hingegen beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog) Amtsmissbrauch, Bruch des Amtsgeheimnisses, Untreue und „wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren“.
Wie berichtet erhielt die Immofinanz im Jahr 2004 für 830,58 Millionen Euro den Zuschlag beim Buwog-Verkauf. Die Firma lag um nur 1,19 Millionen Euro vor dem Zweitplatzierten. Nach dem Verkauf erhielten Meischberger, der Trauzeuge Grassers ist, und Hochegger vom Bestbieter Immofinanz ein Honorar von zehn Millionen Euro. Wie ein bei der Hausdurchsuchung am Freitag entdeckter Vertrag ergab, wurde diese Summe als Provision für den erfolgreichen Verkauf ausbezahlt.

„Aufgrund des allgemein bekannten Naheverhältnisses zwischen den Beratern des Bestbieters, Hochegger und Meischberger, mit dem ehemaligen Bundesminister Grasser liegt der Verdacht nahe, dass diese – als Berater des Bestbieters – für diesen eine wettbewerbsbeschränkende Absprache zum Vergabeverfahren getroffen oder möglicherweise über Informationen aus dem Umfeld des Ministers verfügt haben“, schreibt Moser in der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.

Die Grünen vermuten, dass es nicht nur beim Verkauf, sondern schon bei der Vorbereitung und Durchführung nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Schon die Entscheidung, die Wohnbaugesellschaften mit mehr als 60.000 Wohnungen in einem Paket zu veräußern, sei nicht nachvollziehbar gewesen und auch vom Rechnungshof (RH) kritisiert worden. Bei den Vorbereitungen habe schon der Berater des Ministeriums (Lehman Brothers) darauf hingewiesen, dass „die Summe der Einzelpreise der Buwog vermutlich höher sein werde als der Preis, der bei einem Paketverkauf erzielt werden kann“, schrieb der RH in einem Prüfbericht 2007.

Verdacht der Untreue

Moser schlussfolgert in ihrer Sachverhaltsdarstellung: „Die Entscheidungsträger im Finanzministerium, insbesondere der damalige Finanzminister Grasser und sein Kabinettschef Traumüller, begünstigten daher durch eine Einschränkung des Wettbewerbs offenbar den obsiegenden Bieter und verringerten durch den Verkauf in einem Paket und den damit verbundenen Paketabschlag den Verkaufserlös für die Republik.“ Und weiter: „Sie (die Entscheidungsträger im Finanzressort, Anm.) mussten (. . . ) wissen, dass der Paketverkauf den Erlös mindern würde. Dies widersprach dem gesetzlichen Auftrag, die Anteile an den Bundeswohnbaugesellschaften bestmöglich zu veräußern, und hat der Republik Österreich erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.“ Es sei daher zu prüfen, ob hier Amtsmissbrauch und Untreue vorliegen.

Seltsam muten den Grünen auch die Abkommen mit dem Land Kärnten an, die den Verdacht nahelegen würden, dass der Bestbieter „einen Informationsvorsprung“ gehabt hätte.

Es geht dabei um das Vorkaufsrecht des Landes für die Wohnbaugesellschaft ESG, das eigentlich den Erlös mindern musste. Dennoch habe der obsiegende Bieter um 25 Prozent mehr für die Kärntner ESG geboten als sein Konkurrent. Dieser Bewertungsunterschied steche ins Auge und lege einen Informationsvorsprung nahe, heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.

Amtsgeheimnis verletzt?

Das war auch dem Rechnungshof aufgefallen: Hätte das Land sein Vorkaufsrecht ausgeübt, wäre der Zweitplatzierte Bestbieter für die restlichen drei Gesellschaften gewesen. Kärnten verzichtete aber auf das Vorkaufsrecht, damit kam die Immofinanz zum Zug.

Das Land habe „mit seiner Entscheidung über die Ausübung der Option letztlich auch darüber entschieden, welcher der beiden Bieter den Zuschlag erhalten werde“.
Die Grünen vermuten, dass das Amtsgeheimnis verletzt worden ist.

Der Buwog-Verkauf

Um 830,58 Millionen Euro erhielt ein Bieterkonsortium rund um die Immofinanz im Jahr 2004 die Bundeswohnbaugesellschaften mit mehr als 60.000 Wohnungen. Unterlegener Zweitplatzierter war die CA Immo, die 829,4 Millionen Euro geboten hatte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2009)

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