Gruppenbesteuerung: Rechnungshof rügt Finanzministerium

Finanzminister Hans Jörg Schelling
Finanzminister Hans Jörg SchellingAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der RH wirft dem Finanzministerium vor, keine Angaben zu den "indirekten Förderungen" aus der Gruppenbesteuerung zu machen.

Der Rechnungshof wirft dem Finanzministerium fehlende Transparenz bei den Begünstigungen im Körperschaftssteuerrecht, also etwa bei der Gruppenbesteuerung von Unternehmen, vor. Demnach habe das Finanzministerium ab 2012 keine Angaben mehr zu "indirekten Förderungen" nach dem KöSt-Gesetz gemacht. Dadurch komme das BMF seiner Informationspflicht nicht nach, rügt der RH.

Dabei habe sich die Informationslage über den Effekt der Steuerbegünstigungen noch verschlechtert: "Ab 2012 fehlten bei allen 13 ausgewiesenen indirekten Förderungen nach dem Körperschaftsteuergesetz 1988 entsprechende Zahlenangaben, obwohl solche zuvor bei zwei Kategorien angeführt waren", heißt es in dem heute, Mittwoch, veröffentlichten RH-Bericht. Waren in den Jahren davor in den Förderungsberichten des BMF noch jährlich 450 Mio. Euro für die Gruppenbesteuerung angegeben, so fehle ab dem Jahr 2012 in den Förderungsberichten jede Zahlenangabe.

Das BMF gebe also weder für den Fördereffekt durch die Gruppenbesteuerung noch für andere KöSt-Begünstigungen - etwa für die Besteuerung von Privatstiftungen oder für die Beteiligungsertragsbefreiung - an, wie hoch die Steuerersparnis der Begünstigten ausfalle bzw. wie hoch der Steuerentfall für die Republik Österreich sei.

Kritiker sehen ungerechtfertigte Begünstigung

Bei der Gruppenbesteuerung können Unternehmensgruppen Verluste und Gewinne innerhalb der Gruppe gegenrechnen und dadurch ihre Steuerlast reduzieren. Kritiker sehen darin eine ungerechtfertigte Begünstigung von Konzernen, Befürworter argumentieren mit einem wichtigen Standortvorteil für Österreich im Wettbewerb um die Ansiedlung von großen Unternehmen.

Die fehlenden Quantifizierungen in den Förderungsberichten ab 2012 für Steuerausfälle nach dem Körperschaftsteuergesetz seien "unverständlich", weil das BMF selbst nach der Systematik des Transparenzdatenbankgesetzes ertragsteuerliche Ersparnisse für 2013 von rund 550 Millionen Euro bekannt gab, bemängelt der Rechnungshof.

Da die Förderungsberichte des BMF ab 2012 keine Zahlenangaben zu den indirekten Förderungen nach dem Körperschaftsteuergesetz enthielten und somit hinsichtlich der Auswirkungen dieser Förderungen keinerlei Informationsgehalt besaßen, lösten sie den Anspruch der Förderungsberichte nicht ein, als wesentliche Beurteilungsgrundlage für budget- und konjunkturpolitische Entscheidungen zu dienen, kritisiert der RH.

Statistische Angaben "nicht möglich"

Fast kafkaesk wirkt es dort, wo es um die vom RH verlangte Darstellung der Schätzmethoden für den Effekt von Steuerbegünstigungen geht, die das BMF auch nicht lieferte. "Der RH wies das BMF auf den Widerspruch hin, wonach es die finanziellen Auswirkungen von Steuerbegünstigungen 'de facto immer' schätzen würde, jedoch statistische Angaben dazu 'in der Regel aufgrund fehlender Daten nicht möglich' seien. Umso mehr wären die vom RH geforderten Schätzungsmethoden gegenüber dem Nationalrat offen zu legen", fordern die Prüfer.

Der RH-Bericht "Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung; Follow-up-Überprüfung" wurde heute, Mittwoch, dem Nationalrat präsentiert. Laut Bericht setzte das BMF den überwiegenden Teil der Empfehlungen des RH, die er im Jahr 2013 veröffentlicht und nunmehr nachverfolgt hatte, nicht um. Konkret habe das BMF "von insgesamt 13 überprüften Empfehlungen drei vollständig, zwei teilweise und sieben nicht" umgesetzt. Die Umsetzung einer Empfehlung konnte der RH mangels eines Anwendungsfalls nicht überprüfen.

Daher legt der RH dem Finanzministerium nun nahe, es sollte die Wirkungen der Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht jährlich erheben und im Sinne von mehr Transparenz dem Nationalrat möglichst detailliert berichten.

(APA)

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