OGH kippt Klauseln von A1 Telekom

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Acht AGB-Klauseln sind laut Höchstgericht rechtswidrig.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mehrere Klauseln aus den Festnetz-Geschäftsbedingungen von A1 Telekom Austria gekippt (8Ob132/15t). Der Rechtsstreit dauerte fünf Jahre, geklagt hatte der VKI im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Unter anderem entschied das Höchstgericht, dass Stillschweigen des Kunden zu einer Vertragsänderung nicht als Zustimmung gewertet werden darf. Vorgesehen war, dass ein „Angebot“ für eine Vertragsänderung als angenommen gelten soll, wenn der Kunde nicht fristgerecht schriftlich widerspricht. Hier werde dem Unternehmen das Recht eingeräumt, Verträge in jeder Weise abzuändern, so der OGH. Das gehe zu weit.

Auch sieben weitere Klauseln wurden gekippt. So darf A1 eine Zahlung nicht erst dann als schuldbefreiend anerkennen, wenn das Unternehmen sie richtig zugeordnet hat. Unzulässig ist es auch, die Wirksamkeit mündlicher Zusagen, die dem Kunden gegenüber gemacht wurden, auszuschließen.
Die Konsumentenschützer bekamen jedoch nicht in allen Punkten recht: Beispielsweise muss es nach Ansicht des OGH kein außerordentliches Kündigungsrecht geben, wenn Entgelte entsprechend einer Verbraucherpreisindexklausel erhöht werden. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2017)

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