Privatkonkurs neu ohne zwingende Mindestquote per 1. November

APA/dpa/Angelika Warmuth
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Eine Reform des Privatkonkurses steht an. Die Mindestquote fällt, die Entschuldungsdauer wird verkürzt.

Der Justizausschuss will heute, Mittwochnachmittag, zumindest mit den Stimmen der Regierungsparteien die Reform des Privatkonkurses fixieren. Verglichen zu den ursprünglichen Plänen wird die Mindest-Entschuldungsdauer aber nicht von 7 auf 3 Jahre verkürzt - sondern von 7 auf 5 Jahre, wie bereits am Dienstag bekannt geworden war. Die Mindestquote kann wie vorgesehen zur Gänze entfallen.

"Wir bedauern, dass die Mindestquote fällt", sagte Daniela Fadinger-Gobec vom Gläubigerschutzverband AKV zum Vorhaben auf APA-Anfrage. Die Entschuldungsdauer von fünf Jahren ist aus ihrer Sicht "ein Kompromiss".

Der Chef der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen, Clemens Mitterlehner, hingegen sieht es als sozialpolitisch wichtigsten Punkt an, dass es zum Entfall der Mindestquote kommen kann. "Das schafft für Menschen Perspektiven", sagte der oberste Schuldnerberater im APA-Gespräch.

Neu kommt - und zwar per 1. November und nicht wie bisher avisiert per 1. Juli - auch, dass Schuldner ohne pfändbares Einkommen einmal pro Jahr bei Gericht versichern müssen, dass sie sich um eine angemessene Arbeit bemühen. "Das ist eine engmaschigere Kontrolle, um zu sehen, ob alle Schuldner leisten, was möglich ist", so Mitterlehner.

Bisher kamen Schuldner erst ins Abschöpfungsverfahren, wenn ihr Zahlungsplan abgelehnt wurde. Künftig brauchen Schuldner ohne pfändbares Einkommen keinen Zahlungsplan vorlegen und gelangen direkt ins 5 bis 7 Jahre lange Abschöpfungsverfahren. Diese Art der "Subsidiarität" hatte zuletzt der Gläubigerschutzverband Creditreform als "Augenauswischerei" bezeichnet.

Gläubiger hätten nach dem Beschluss echte Chancen, einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen, sagt ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker. Die Einigung auf die Abschöpfungsfrist von 5 Jahren, die fixiert wurde, sei besonders wichtig. "Denn die bisher angedachten drei Jahre wären zu kurz gewesen. In dieser Zeit wäre kaum Geld von den Privatschuldnern an die Gläubiger geflossen." Bisherige Erfahrungen zeigen laut Steinacker, dass erst ab dem dritten Jahr Geld an die Gläubiger verteilt werde. "Zudem ist es uns wichtig, dass sich Privatschuldner aktiv und ernsthaft bemühen, Geld zurückzuzahlen." Auch dass Schuldner nach fünf Jahren ihre Schulden los sind, "ist uns wichtig", so Steinacker.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und -Konsumentenschutzsprecherin Angela Lueger begrüßten die Einigung im Vorfeld des geplanten Beschlusses. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen werde den Weg in das Entschuldungsverfahren geöffnet. "Das ist sozialpolitisch sowie volkswirtschaftlich sinnvoll, denn wir verhindern, dass Schuldner auf Dauer ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden", so Jarolim in einer Aussendung. Die Reform werde besonders auch Frauen nützen, so Lueger. Denn diese hätten es aufgrund niedrigerer Einkommen oft viel schwerer, eine Restschuldbefreiung zu erlangen.

(APA)

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