Mehrmonatige Haftstrafen für Ex-Hypo-Vorstände Berlin und Kircher

FORTSETZUNG PROZESS UM 'HYPO-VORZUGSAKTIENDEAL 2006' IN KLAGENFURT: BERLIN
FORTSETZUNG PROZESS UM 'HYPO-VORZUGSAKTIENDEAL 2006' IN KLAGENFURT: BERLINAPA/GERT EGGENBERGER
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Im Hypo-Prozess "Vorzugsaktien II" wurden die beiden Ex-Vorstände schuldig gesprochen. Kulterer und Grigg wurden hingegen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im zweiten Rechtsgang des Hypo-Prozesses um die Vorzugsaktien II am Landesgericht Klagenfurt sind am Freitag die Ex-Hypo-Vorstände Josef Kircher und Tilo Berlin der Untreue schuldig gesprochen und zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kircher erhielt eine Zusatzstrafe von fünf Monaten, Berlin acht Monate, sechs davon bedingt. Staatsanwalt Robert Riffel meldete bezüglich der Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde an und gab zu den Schuldsprüchen keine Erklärung ab. Die Verteidiger der beiden Verurteilten gaben ebenfalls keine Erklärung ab.

Gericht: Klarer Befugnismissbrauch

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Ute Lambauer, erklärte, die Entscheidung Kirchers und Berlins als Geschäftsführer der Hypo Vermögensverwaltung (HVV) die Sonderdividende auszuzahlen, sei ein klarer Befugnismissbrauch gewesen. Sie hätten genau gewusst, was sie taten. So sei ihnen bekannt gewesen, dass die Sonderdividende lediglich in Aussicht gestellt gewesen sei und nicht verpflichtend auszuzahlen gewesen wäre.

Durch den Beschluss dieser Gewinnverteilung zugunsten der Sonderaktionäre und damit zu Ungunsten der Hypo haben sie der Bank somit einen Schaden von 2,5 Mio. Euro zugefügt. Dieses Verhalten widerspreche dem eines ordentlichen Geschäftsmanns, so Lambauer.

Grigg als Mitglied des Aufsichtsrats der Hypo Leasing Holding (HLH) hätte die Entscheidung über die Gewinnaufteilung, die von den beiden Geschäftsführern zuvor getroffen worden war, nicht mehr ändern können, begründete die Richterin den Freispruch. Und Kulterer habe zum Zeitpunkt der Beschlüsse keine Funktion in der Bank mehr gehabt, eine Einflussnahme auf die Gremien sei nicht nachweisbar.

OGH hatte Schuldsprüche aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof OGH) hatte die Schuldsprüche in der Causa Vorzugsaktien II für den Bereich Sonderdividende aufgehoben, der Bereich musste neu verhandelt werden. Für die Rückkaufgarantie in Form einer Put-Option im Zusammenhang mit den Vorzugsaktien, die gemeinsam mit der Dividende verhandelt worden waren, gibt es bereits rechtskräftige Schuldsprüche.

Angeklagt war auch die Flick Privatstiftung, die Aktien erworben hatte. Eine vom Staatsanwalt geforderte Verbandsgeldbuße wurde vom Schöffensenat abgelehnt. Es sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Privatstiftung ersichtlich, erkannte der Schöffensenat.

(APA)

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