Neuer Abgastest ohne Folge für NoVA

Die neuen Tests haben keine Auswirkung auf die NoVA.
Die neuen Tests haben keine Auswirkung auf die NoVA. APA/GEORG HOCHMUTH
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Seit gestern werden die Autoabgase nach einer neuen Methode berechnet. Die Folge sind realistischere und vor allem höhere Werte. Die Steuern auf Autos sollen dennoch nicht steigen.

Wien. Vier Liter Diesel auf 100 Kilometer: Kaum jemand schafft es, sein Auto so zu fahren, dass der tatsächliche Verbrauch den Angaben des Herstellers entspricht. Kein Wunder: Die Verbrauchs- und Abgaswerte werden unter Idealbedingungen im Labor ermittelt, bei denen legal getrickst wird (überhöhter Reifendruck, verklebte Türschlitze) – und, wie wir seit dem VW-Abgasskandal wissen, auch illegal.

Damit soll es künftig vorbei sein. Seit gestern gilt in Europa eine neue Vorschrift, wie der Verbrauch und die Abgase eines Fahrzeugs ermittelt werden. Das WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) soll realistischere Werte ergeben – und damit auch deutlich höhere. Der europäische Automobilherstellerverband ACEA rechnet damit, dass es Abweichungen bis zu 20 Prozent vom alten Messverfahren NEFZ geben kann. Laut Verband könnten „fast identische“ Automodelle nach dem alten Test einen Ausstoß von 100 Gramm CO2 pro Kilometer haben, unter dem neuen allerdings 120 Gramm pro Kilometer.

Das Problem für Autofahrer und -käufer: Die Steuer berechnet sich in vielen Fällen nach dem Verbrauch bzw. den Abgasen. In Deutschland etwa, wo die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer vom CO2-Ausstoß abhängt. Die Steuerbescheide werden daher künftig deutlich höher ausfallen. Um wie viel, dafür gibt es noch keine Berechnungen, weil es noch keine neuen Verbrauchsdaten gibt.

Debatte in Deutschland

Auch im österreichischen Steuersystem sind die Abgaswerte relevant. Zwar nicht bei der jährlichen Kfz-Steuer, die sich nach der Leistung des Motors richtet, aber bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei der erstmaligen Zulassung fällig ist. Ihre Höhe berechnet sich danach, wie viel CO2 ein Pkw ausstößt. Die Steuerberechnung ist komplex, der Höchststeuersatz liegt aktuell bei 32 Prozent des Nettokaufpreises eines Fahrzeugs. Wenn sich der CO2-Wert erhöht, erhöht sich logischerweise auch die Steuer. Einige Experten in Österreich erklärten bereits, dass die Abgabe um etwa 25 Prozent steigen könnte. Eine Neuerung mit durchaus teuren Folgen.

Oder auch nicht. Denn im Finanzministerium erklärt man, dass man „in den nächsten Jahren“ keine Erhöhung der NoVA wolle. Laut Autofahrerklub ÖAMTC gibt es eine Vereinbarung, dass bis Ende 2019 bei der Berechnung der NoVA die alte Methode zur Berechnung des Verbrauchs und der Abgase zur Anwendung komme.

Aber auch danach soll es nicht teurer werden. „Auch nach 2019 wollen wir keine Erhöhung der Abgabenlast für Autofahrer“, heißt es im Finanzministerium. Das ist freilich ein weiter Blick in eine sehr ungewisse Steuerzukunft. Schon nach dem 15. Oktober dieses Jahres, wenn der Nationalrat und damit die Regierung neu gewählt werden, können sich die finanzpolitischen Schwerpunkte und Interessen verschieben.

In Deutschland diskutiert man aktuell, wie man mit der Situation umgehen soll. Der Verband der Automobilindustrie fordert eine Anpassung des Kfz-Steuersystemes, doch man sei bisher auf taube Ohren gestoßen. Noch hat man Zeit, weil die Ermittlung der neuen Abgas- und Verbrauchswerte dauert. Stichtag ist der 1. September 2018.

VW kann aufatmen

Indes kann Volkswagen, das mit seinen Abgasbetrügereien die Dieselautos weltweit in Verruf gebracht hat, aufatmen. In den USA lehnte ein Richter eine Klage des US-Staates Wyoming wegen Verstößen gegen Umweltgesetze gegen VW ab. Die Verletzung des Luftreinhaltegesetzes sei nationale, nicht bundesstaatliche Kompetenz. Die Entscheidung könnte VW vor weiteren Milliardenkosten bewahren. Auch in Deutschland verzeichnete man einen Erfolg: Ein Gericht lehnte die Rückerstattung des Kaufpreises von manipulierten Dieselautos ab. (rie/ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2017)

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