Sozialversicherung: Ein Gesetz macht sich selbstständig

Präsident der Wiener Wirtschatskammer Walter Ruck.
Präsident der Wiener Wirtschatskammer Walter Ruck. (c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Ein neues Gesetz soll klären, ob jemand selbstständig oder angestellt ist. Nun streiten Unternehmer und Krankenkasse, ob das Gesetz schon anzuwenden ist.

Wien. Ist ein Mitarbeiter als Selbstständiger oder doch als Dienstnehmer zu behandeln? Die Antwort auf diese Frage ist für jeden Unternehmer höchst relevant. Ein Szenario fürchtet nämlich jeder: Dass die Gebietskrankenkassen (GKKs) im Zuge einer Prüfung im Nachhinein vermeintlich Selbstständige als Dienstnehmer qualifiziert – und rückwirkend für sie eine Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für bis zu fünf Jahren vorschreibt. Das kommt Unternehmern nämlich teuer. Insbesondere kleineren Firmen brach so ein GKK-Bescheid finanziell immer wieder das Genick. Denn neben den hohen Nachzahlungen hatten sie dem Neo-Dienstnehmer, wenn er es verlangte, auch die Versicherungsbeiträge rückzuerstatten, die dieser noch als Selbstständiger an die Sozialversicherungsanstalt gezahlt hat. Diese plötzliche Doppelbelastung konnten Wirtschaftstreibende mit wenig Liquidität häufig nicht stemmen und meldeten Konkurs an.

Was heißt „1. Juli 2017“?

Mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) sollte dieses Horrorszenario endlich der Vergangenheit angehören. Das Gesetz ist seit 1. Juli 2017 in Kraft und bringt Unternehmern nicht nur Rechtssicherheit, sondern andere Verbesserungen. Erleichtert aufatmen können sie jedoch immer noch nicht. Es gibt nämlich Auffassungsunterschiede darüber, wie das Inkrafttretensdatum „1. Juli 2017“ zu interpretieren ist.

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