Gewinnspielanbieter Lottelo: "Wie Gauner behandelt"

Gewinnspielanbieter Lottelo Gauner behandelt
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Lottospielen per SMS - die Behörden sind kritisch und ermitteln gegen den Anbieter. Nun wehrt sich der Anbieter. Sollte Gericht zur Ansicht gelangen, dass Spiel illegal ist, "hören wir sofort auf".

Der SMS-Spielanbieter Lottelo, der bereits vor seinem Start im Jänner ins Visier von Finanz und Konsumentenschutz geraten ist, geht erneut in die Offensive: "Wir werden de facto wie Gauner behandelt", echauffierte sich Lottelo-Gründer Daniel Goldscheider am Mittwochabend vor Journalisten. Der Behördenweg gehe ausschließlich über die Medien, weder Finanzministerium noch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rede mit Lottelo.

Das Finanzstaatssekretariat ist der Meinung, dass Lottelo unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fällt, weil es alle vier Kriterien der sogenannten Ausspielung erfülle. Eine Anzeige bei der Bundespolizeidirektion Wien ist bereits erfolgt. Diese spielte den Ball dann an die Staatsanwaltschaft weiter. Der VKI brachte eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) ein, weil bei dem Spiel ein "Kaufzwang" entstehe. Bei Lottelo kann nicht der Teilnehmer selbst gewinnen, sondern nur der, dessen Mobilnummer per SMS oder Postkarte eingeschickt wurde. "Wenn man das ernst nimmt, bedeutet das, dass Schenken unmoralisch ist", bekräftigte Goldscheider. Heute, Donnerstag, will er die Klagebeantwortung abschicken.

Kein Glücksspiel

Weiterhin beharrt Goldscheider auch darauf, dass Lottelo ein Gewinn- und kein Glücksspiel sei. Ein von ihm beauftragtes Rechtsgutachten des Glücksspielexperten Walter Schwartz komme zum Schluss, dass auf Lottelo zwei der im GSpG festgeschriebenen Kriterien nicht zutreffen. Zum einen gebe es keinen "geldwerten Einsatz", immerhin könne man nicht nur per Mehrwert-SMS (70 Cent), sondern auch per unfrankierter Postkarte spielen. Außerdem, wird argumentiert, zahle man bei der Teilnahme via SMS nicht für die Gewinnchance, sondern für das Versenden der Kurznachricht, das "Rundherum". Zweitens werde nicht dem Teilnehmer, sondern nur dessen Freund ein Gewinn in Aussicht gestellt. "Das klingt nach I-Tüpfel-Reiterei, ist aber wichtig", so Goldscheider.

Dass um das Spiel "so ein Wirbel entsteht, hat mich einfach überrascht." Weder wolle man den Lotterien das Wasser abgraben, noch habe man vor, sich ins Ausland abzusetzen. Das Finanzministerium hat in einer Stellungnahme auf seiner Homepage ausgeführt, dass sich der Fiskus in diesem Fall die Glücksspielgebühren - 25 Prozent des Gewinns - wahrscheinlich direkt bei den Spielern holen könnte. Im Falle eines Millionengewinns müsste dann der Lottelo-Teilnehmer, der für seinen Freund gespielt hat, 250.000 Euro zahlen. Auch ärgert Goldscheider, dass auf der Internetseite des Finanzministeriums nach wie vor stehe, dass die Teilnahme per Postkarte nicht kostenlos sei. Das sei unrichtig.

Maximaler Verlust: 100 Euro

Die ganze Diskussion um das Spiel habe schon für einige Anrufe im Lottelo-Call-Center gesorgt, so Goldscheider. Er will sich jedenfalls durch alle Instanzen kämpfen. Sollte ein Gericht zur Ansicht kommen, Lottelo ist illegal, "hören wir sofort auf". Bis dato habe sich die Polizei noch nicht mit Lottelo in Verbindung gesetzt.

Bisher seien etwa 45 Prozent der Netto-Einsätze (58 Cent je Spiel) ausgeschüttet worden. Ein großer Teil der SMS-Gebühren geht allerdings an die Mobilfunkbetreiber. Kein Teilnehmer habe "mehr als 100 Euro im Monat verspielt."

(APA)

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