Steuer-CD: 60 Selbstanzeigen, zwei Verurteilungen

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Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ die Resultate der Ermittlungen mitgeteilt. Von den 16 Strafverfahren sind elf bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Wien. Welche Auswirkungen die Bankdaten aus der Schweiz, die von Deutschland angekauft wurden, in Österreich haben werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dafür liegt jetzt ein Ergebnis einer ähnlichen Aktion vor: Vor zwei Jahren waren Bankdaten aus Liechtenstein den deutschen Behörden zugespielt worden. Diese hatten Informationen über involvierte Österreicher an die heimischen Behörden weitergegeben.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat nun in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ die Resultate der Ermittlungen mitgeteilt. Zunächst: Auf der CD befanden sich Daten von 130 Personen, die in Österreich steuerpflichtig sind. Viele von ihnen hatten offenkundig ein schlechtes Gewissen: 60 Betroffene erstatteten nämlich bei österreichischen Finanzämtern Selbstanzeige. Laut Bandion-Ortner haben übrigens weitere sechs Österreicher, deren Daten sich gar nicht auf der CD befanden, wegen Steuerdelikten im Zusammenhang mit Konten in Liechtenstein Selbstanzeige erstattet.

„Unvertretbarer Aufwand“

Die Frage, welche Strafverfahren aus der Steuer-CD resultierten, konnte Bandion-Ortner nur teilweise beantworten. Denn im Bereich der Staatsanwaltschaft Wien hätten diesbezügliche Erhebungen einen „unvertretbar hohen Personal- und Zeiteinsatz“ erfordert, so die Ministerin.

In den anderen Bundesländern sind insgesamt 16 Finanzstrafverfahren eingeleitet worden. Zusätzlich gibt es vier weitere Finanzstrafverfahren im Zusammenhang mit Konten und Stiftungen in Liechtenstein.

Zwei Verurteilungen

Von den 16 Strafverfahren sind elf bereits rechtskräftig abgeschlossen. In zwei Fällen kam es dabei zu einer Verurteilung, wobei teilweise bedingte Geldstrafen in der Höhe von 45.000 bzw. 90.000 Euro verhängt wurden. In den anderen neun Fällen wurde das Verfahren eingestellt.

Die Gerichte – und nur auf diese beziehen sich die Ausführungen von Bandion-Ortner – sind für Finanzstrafverfahren dann zuständig, wenn der hinterzogene Betrag 75.000 Euro übersteigt. Bei niedrigeren Summen führen die Finanzbehörden das Verfahren selbst.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2010)

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