Buchungsplattformen sollen schon ab 2020 alle Buchungen und Umsätze melden. Private Vermieter sollen sich laut Regierung künftig zentral registrieren müssen.
Wien. Wie soll man mit der Tatsache umgehen, dass immer häufiger Wohnungen über Plattformen wie Airbnb vermietet werden? Mit dieser Frage schlagen sich die österreichischen Städte bereits seit einer Weile herum. Die Regierung plant nun eine Meldepflicht für derartige Buchungsplattformen. Auch eine Registrierungspflicht für Vermieter soll es geben. Damit will die Regierung für Steuergerechtigkeit sorgen.
„Österreich nimmt damit sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermaßen in die Pflicht“, heißt es in einer Aussendung des Tourismusministeriums vom Elisabeth Köstinger (ÖVP).
Zum einen soll die geplante EU-Richtlinie, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben müssen, bereits 2020 umgesetzt werden. Weiters werde die Regierung eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen über Onlineplattformen einführen. Diese soll über die neue zentrale Plattform oesterreich.gv.at abgewickelt werden.
Rund 770.000 Gäste in Österreich
Mittlerweile übernachten pro Jahr rund 770.000 Gäste aus 187 Ländern via Airbnb in Österreich. Dadurch gebe es vor allem in touristischen Regionen eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermietern, die ihre Steuern zahlen, und Vermietungen über Plattformen, über die oftmals keine Steuern und Abgaben abgeliefert werden.
Tourismusministerin Köstinger will in den kommenden Wochen Gespräche mit allen Bundesländern aufnehmen, um eine möglichst einfache und österreichweit einheitliche Lösung zu erarbeiten, hieß es. Ziel ist, dass ab dem 1. Jänner2020 nur noch Wohnungen über Airbnb und andere Plattformen vermietet werden, für die auch ordnungsgemäß Abgaben und Steuern entrichtet werden.
Durch eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für Vermieter sollen verschiedene Regelungen in den Bundesländern vermieden werden. „Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismusbranche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen“, betont Köstinger.
Derzeit gehen Länder und Städte in Österreich unterschiedlich mit der Zimmervermietung über Onlineplattformen um. Einzelne Städte haben zuletzt die Gangart verschärft: Wien forderte die Daten der Vermieter von der Plattform und drohte – nachdem Airbnb die Stadt hatte abblitzen lassen – mit einem Verwaltungsstrafverfahren.
Salzburg, wo eine Studie unlängst zu dem Schluss kam, dass überwiegend kommerzielle Anbieter die Plattform nutzen, plant eine Registrierungspflicht. Dort wurde zudem Anfang März erstmals ein Mann verurteilt, weil er seine Sozialwohnung vermietet hat. Auch in Innsbruck war die Rede von einer Registrierungspflicht.
Hotellerie ist über Pläne erfreut
Die Hotellerie freut sich über die Ankündigung der Regierung. „Damit wurde eine langjährige Forderung des Fachverbands Hotellerie aufgegriffen“, teilte die Obfrau des Fachverbands der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler, in einer Aussendung mit.
Die rechtliche Grauzone habe, vor allem in den Ballungszentren, auch zur Verknappung von Wohnraum beigetragen und zahlreiche miet- und wohnrechtliche Probleme verursacht. „Wir begrüßen diese Maßnahme und werden die Tourismusministerin bei der Einführung einer praxistauglichen Lösung unterstützen.“ (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2019)