AvW: Gutachter vermutet 56 Mio. Euro Steuerhinterziehung

PK AVW GRUPPE AG: AUER VON WELSBACH
PK AVW GRUPPE AG: AUER VON WELSBACH(c) APA (Hans Klaus Techt)
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Der seit Freitag in U-Haft befindliche AvW-Chef Auer-Welsbach wirft die Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung zurück. Ihm drohen bis zu zehn Jahren Haft.

Dem am vergangenen Freitag verhafteten AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Laut Medienberichten soll der Gutachter Fritz Kleiner einen Verkauf von Genussscheinen der AvW Invest an die "Mutter" AvW Gruppe als Ertragsverkürzung um 225 Millionen Euro bewertet haben, woraus eine Steuerschuld von 56 Millionen Euro entstehen würde. Welsbachs Anwalt Franz Großmann wies die Vorwürfe zurück.

2002 wurden 150000 Genussscheine der AvW Invest an die damalige AvW Management Beteiligungs AG, die heutige AvW Gruppe AG, verkauft. Kleinert sieht dadurch Steuerhinterziehung für die Jahre 2002 bis 2008. Laut Großmann hingegen haben "zwei Professoren, die Steuerberater und die Wirtschaftsberater" dieses Vorgehen empfohlen. Daher gebe es keinerlei Anhaltspunkte für vorsätzliches Handeln.

Die "Kleine Zeitung" berichtet in ihrer Dienstag-Ausgabe, dass Richter Oliver Kriz eine Reihe von ursprünglich genannten Haftgründen nicht mehr aufrechterhält. "Betrugsverdacht, Untreueverdacht und weitere Untreuehandlungen konnten dem 24-bändigen Ermittlungsakt nicht entnommen werden", steht im Protokoll. Auch Verdunkelungsgefahr könne nicht angenommen werden. Die U-Haft wurde demnach wegen Fluchtgefahr verhängt, da bei der enormen Summe an vermuteter Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren drohe.

Anwalt: "Steuerhinterziehung vom Tisch"

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen Wolfgang Auer-Welsbach ist nach Angaben seines Rechtsanwaltes Franz Großmann bereits vom Tisch. Die Aussage des Gutachters Fritz Kleiner, wonach die AvW 56 Millionen Euro an Körperschaftssteuer hinterzogen haben soll, sei dessen "Privatmeinung" und nicht Teil des Prüfungsauftrages der Justiz gewesen, sagte Großmann.

Es sei ihm gelungen, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass es rechtlich gar nicht möglich sei, den Vorwurf in das Verfahren gegen Auer-Welsbach plötzlich aufzunehmen. "Dafür müssten zuerst die Finanzbehörden eine entsprechende Prüfung vornehmen", so Großmann. Kleiner habe unaufgefordert eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft gemacht, in der er seine Meinung geäußert habe.

(APA)

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