Bank Austria bildet Vorsorgen wegen DDR-Geldern

(c) Clemens Fabry
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Die Bank Austria wurde zur Zahlung von 230 Millionen Euro an verschwundenen DDR-Geldern an Deutschland verurteilt. Nun hat sie gegen das Urteil berufen. In der Bilanz wurde aber schon eine Rückstellung gebildet.

Wien (höll). Der Streit um verschwundene DDR-Millionen geht in die nächste Runde. Ende März hatte ein Schweizer Gericht die Bank Austria in zweiter Instanz zu einer Schadenersatzzahlung von 240 Millionen Euro verurteilt. Am Montag legte das Institut dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Bei dem Konflikt geht es um die ostdeutsche Handelsfirma Novum. Wer vor dem Fall des Eisernen Vorhangs aus dem Westen Geschäfte mit der DDR machte, musste hohe Provisionen an Novum zahlen. Chefin der Gesellschaft war die Wiener Unternehmerin Rudolfine Steindling.

Die „rote Fini“ verwaltete auch als Treuhänderin das Vermögen der Kommunistischen Partei Österreichs. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes wurden die Novum-Millionen von der Länderbank (später Bank Austria) in die Schweiz transferiert. Die Bundesrepublik Deutschland erhebt Anspruch auf das Geld. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben wirft der Bank vor, an der Veruntreuung von DDR-Geldern teilgenommen und so Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.

Bank bestreitet Vorwürfe

Das Institut bestreitet dies. „Wir gehen unverändert davon aus, dass unsere Rechtsansicht bestätigt wird“, sagte ein Banksprecher. Dennoch hat die Bank Austria im ersten Quartal 2010 dafür eine „konservative“ Rückstellung gebildet. Deren Höhe nannte der Sprecher nicht. Die Vorsorge sei aber kein Präjudiz für einen etwaigen Ausgang des Verfahrens.

Ob sich das Institut im Falle einer letztinstanzlichen Verurteilung das Geld von Steindling oder ehemaligen Bankmanagern zurückholt, ist offen. „Für uns stellt sich diese Frage derzeit nicht, da wir davon ausgehen, dass wir gewinnen werden“, so der Banksprecher. Steindling war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Sie hat in der Vergangenheit alle Vorwürfe zurückgewiesen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2010)

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