Steuerdaten: Österreich macht mit

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Die EU-Finanzminister haben die lang diskutierte Amtshilferichtlinie beschlossen. Ab 2014 müssen die Länder Daten herausrücken. Künftig werden Informationen über Einkünfte von Bürgern automatisch weitergeleitet.

Brüssel/Wien/Dpa. Jahrelang wurde gestritten und gefeilscht, erst Ende Oktober zeichnete sich ein Kompromiss ab. Letztlich haben auch Österreich, Belgien und Luxemburg ihren Widerstand gegen die Weitergabe von Informationen über Einkünfte ihrer Bürger aufgegeben. Am Dienstag haben sich die EU-Finanzminister auf die Amtshilferichtlinie in Steuerangelegenheiten einigen können, die schrittweise ab 2013 in Kraft tritt. Das heißt, dass künftig Informationen über Einkünfte von Bürgern automatisch weitergeleitet werden. Damit soll die Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug erleichtert werden.

Hintergrund sind Steueraffären in der Schweiz und in Liechtenstein. Nach dem Auftauchen von CDs mit gestohlenen Bankdaten verlangte Deutschland die Herausgabe dieser Daten.

Gemäß der Vereinbarung wird der Informationsaustausch schrittweise verschärft. 2013 gibt es einen Informationsaustausch nur auf Anfrage eines Staates. Ab 2014 ist dann der automatische Informationsaustausch in fünf Kategorien – unselbstständige Einkommen, Lebensversicherungen, Pensionen, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung – möglich. Allerdings nur, wenn die Daten verfügbar sind. Ab 2018 wird die Regelung nochmals verschärft: Dann gibt es den Austausch verpflichtend, unabhängig von der heutigen Datenverfügbarkeit.

Bankgeheimnis nicht berührt?

Nicht enthalten in der Vereinbarung sind die Kategorien Dividenden, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Lizenzen und Tantiemen. Auch ist vorgesehen, dass die Daten nicht rückwirkend bis 2010 abgefragt werden können, sondern erst ab 2011. Von der Vereinbarung nicht berührt ist die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung, die von der EU vor fünf Jahren eingeführt wurde. Sie sieht vor, dass Österreich auf Zinseinkünfte von EU-Ausländern eine Quellensteuer einhebt und sie anonymisiert an ihr Heimatland überweist.

Um Daten anzufragen, brauchen die Behörden der suchenden Staaten zumindest den Namen der Person, über die sie informiert werden wollen. Ein Fischen im Trüben sei nicht möglich, sagte der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden, der Datenschutz bleibe gewährleistet.

Österreich pocht darauf, dass Bankeinlagen nicht in den fünf Kategorien enthalten seien, für die der automatische Informationsaustausch gilt. „Deshalb ist das Bankgeheimnis nicht ausgehebelt, es bleibt“, sagte Finanzminister Josef Pröll (ÖVP). Konkret bedeute der automatische Informationsaustausch, dass das Bankgeheimnis die Freigabe von Steuerdaten auch verhindern könne. EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta meinte hingegen, das Bankgeheimnis werde nicht als Entschuldigung akzeptiert werden, wenn ein Land die Weitergabe relevanter Informationen an die Steuerbehörden eines anderen Staates verweigere.

Die parallel zur Diskussion um den Informationsaustausch laufende Debatte um das Bankgeheimnis ist auch mit der Einigung der Finanzminister nicht beigelegt. Der Druck der EU ist groß. Nach den Worten des früheren EU-Steuerkommissars László Kovács geht es um rund 250 Milliarden Euro Steuerausfall pro Jahr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2010)

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