OGH hebt Urteile auf: "Das war uns zu wenig"

Former BAWAG P.S.K. CEO Elsner and his wife Ruth face the media as he waits for the begin of his appe
Former BAWAG P.S.K. CEO Elsner and his wife Ruth face the media as he waits for the begin of his appe(c) Reuters (Lisi Niesner)
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"Große Teile des Urteils haben wir aufgehoben, weil uns das zu wenig war", zerpflückt der OGH-Richtersenat das erstinstanzliche Urteil.

Der Senatsvorsitzende des fünfköpfigen OGH-Richtersenats, Rudolf Lässig, hat heute in seiner Urteilsbegründung das erstinstanzliche Urteil der Bawag-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zerpflückt. "Große Teile des Urteils haben wir aufgehoben, weil uns das zu wenig war", sagte Lässig. Die Urteilsverkündung des OGH dauerte rund eine Stunde.

Der OGH sieht eine überlange Verfahrensdauer im Bawag-Prozess nicht gegeben. Derart komplexe Vorgänge könnten nicht in zwei Monaten abgehandelt werden, so Lässig.

"Das ist rechtlich verboten"

Teile des erstinstanzlichen Urteils gegen Elsner wurden vom OGH aufgehoben, weil die Anklagepunkte nicht im Europäischen Haftbefehl, der gegen den in Frankreich weilenden Elsner ausgestellt war, genannt worden waren. "Das darf nicht sein, das ist rechtlich verboten", sagte Lässig. Aus den Grenzen des gegen Elsner erlassenen Europäischen Haftbefehls ergebe sich unter anderem die Aufhebung eines Untreue-Faktums sowie von Urteilsbestandteilen nach dem Aktiengesetz.

Die Anklage im Bawag-Prozess wurde von Staatsanwalt Georg Krakow, heute Kabinettschef von Bandion-Ortner, vertreten.

Verurteilung wegen Betrugs aufgehoben

Die erstinstanzliche Verurteilung Elsners wegen Betrugs im Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung wurde vom OGH ebenfalls aufgehoben. Der Schuldspruch betraf eine Pensionsabfindung für Elsner und seine Ehefrau Ruth in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro.

Auch die vom Erstgericht gegen die Gambit-Privastiftung verhängte Vermögensabschöpfung wurde vom OGH gekippt. Stiftungsvorstand Michael Brand kündigte nach der Urteilsverkündung an, der Antrag an das Gericht werde heute gestellt, dass das Stiftungsvermögen wieder freigegeben werde. Das Gericht müsse hier dem Spruch des OGH Folge leisten. Damit könne gemäß dem Stiftungszweck wieder über das Vermögen verfügt werden.

(APA)

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