Laut Telekom bot Schieszler 300.000 Euro, um mögliche Schadenersatzklagen durch den Konzern pauschal abzugelten.
[Wien/Apa] Die Telekom Austria (TA) wehrt sich gegen den Vorwurf, das Unternehmen habe Gernot Schieszler, den Kronzeugen in der Telekom-Affäre, über einen letztlich geplatzten Vertrag mundtot machen wollen. Laut Schieszlers Anwalt scheiterten die Verhandlungen über einen Verzicht auf Schadenersatzklagen durch die TA letztlich weil der Konzern eine Ausstiegsklausel für den Fall gefordert habe, dass Schieszlers Aussagen zu Ermittlungen gegen die TA führen würden.
Die TA weist diese Darstellung entschieden zurück. Vielmehr habe der frühere Vorstand dem Konzern selbst einen Vergleich angeboten und für die Zahlung von 300.000 Euro Schadenersatzklagen abwenden wollen.
Telekom muss klagen
Das sei jedoch schon aus aktienrechtlichen Gründen weitgehend unmöglich. Man könne nicht auf Schadenersatzklagen gegen einen früheren Vorstand verzichten. Laut Aktiengesetz sei innerhalb von fünf Jahren ab Entstehen des Schadens kein Verzicht von Schadenersatzansprüchen gegen frühere Vorstände möglich, danach wäre es nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erlaubt.
Bei den Schadenersatzklagen könnten es um bis zu 18 Mio. Euro gehen, sagte TA-Chef Hannes Ametsreiter zuletzt. Neun Mio. Euro Schaden habe das Unternehmen durch die Kursmanipulation für die Manager-Boni erlitten, weitere neun Mio. Euro durch offenbar ungerechtfertigte Zahlungen an den Lobbyisten Peter Hochegger.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2011)